Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären durch die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, (die 'Bank') die Neuen Aktien zum mittelbaren Bezug an.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt sechs (6) alte zu einer (1) Neuen Aktie.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von SCHNIGGE gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug nach einem noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft abzuführen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat die Aktionärin Aston Nash Limited auf ihr Bezugsrecht für 250.966 Aktien verzichtet.
Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wird noch festgelegt.
Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben (der 'Überbezug').
Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 6:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Neuen Aktien können die Aktionäre keine Neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug einer ganzen Neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Es ist auch möglich, weniger Neue Aktien zu beziehen, als dem jeweiligen Aktionär zusteht.
Die Gesellschaft hat SCHNIGGE als Bezugsstelle bestellt (nachfolgend auch die 'Bezugsstelle' genannt).
Die Aktionäre werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, in der Zeit vom
8. April 2013 (00:00 Uhr MEZ) bis 22. April 2013 (24:00 Uhr MEZ)
über ihre Depotbanken bei der für SCHNIGGE tätig werdende Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten eine entsprechende Weisung, unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung, zu erteilen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten, werden zudem gebeten, die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende gewünschte Aktienanzahl in dem in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenem Feld gesondert anzugeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bankhaus Gebr.
Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Telefax +49 (0)7161 969317 aufzugeben und den noch festzulegenden Bezugspreis je Neuer Aktie (einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen etwaigen Überbezug) ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:
Konto Nr.: 51546, BLZ: 610 300 00,?IBAN: DE52 6103 0000 0000 0515 46, BIC-Code: MARBDE6G, Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung TRE AG '.
Für den Bezug der Neuen Aktien wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des
Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile sowie Neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht und verfallen damit ersatzlos.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der TRE AG mit der ISIN DE000A1MMFF4 / WKN A1MMFF mit Ablauf des 7. April 2013. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären über ihre Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 22. April 2013, 24:00 Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der Bezugsstelle bzw. ggf. von dieser beauftragten Abwicklungsstelle zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.
Preisspanne, Festlegung des Bezugspreises
Hiermit weisen wir die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass der konkrete Bezugspreis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes nicht feststeht.
Der Bezugspreis steht noch nicht fest, sondern wird spätestens fünf Tage vor Ablauf der Bezugsfrist - voraussichtlich am 17. April 2013 - durch den Vorstand festgelegt und auf der Internetseite der TRE AG (www.tre-ag.com) sowie im Wege einer Corporate News Mitteilung bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsrist, damit voraussichtlich am 19. April 2013. Für den Bezugspreis wurde eine Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00 je Neue Aktie festgelegt.
Zuteilung bei Überbezug
Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung berücksichtigt.
Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Mit Lieferung der Neuen Aktien kann nicht vor Ablauf der 19. KW 2013 gerechnet werden.
Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wird aufgrund des öffentlichen Angebots durch das Bezugsangebot ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt wurde am 28. März 2013 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt und ist auf der Website des Emittenten unter www.tre- ag.com abrufbar.
Wichtiger Hinweis
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden. Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht bei wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft, wesentlichen Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts oder wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu geringe Nachfrage nach den Neuen Aktien besteht. Eine etwaige Beendigung gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.
Risikohinweise
Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können, wenn die ihm gar nicht oder später als erwartet geliefert werden.
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt ist, die im Wertpapierprospekt, der unter www.tre-ag.com veröffentlicht wurde, beschrieben sind.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der unter www.tre-ag.com einsehbar ist.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Der Gesellschaft sind keine wesentlichen Aktionäre oder Organmitglieder bekannt, die im Rahmen dieses Angebots Aktien erwerben möchte.