Die Tele Columbus AG bietet im Wege einer Bezugsrechtskapitalerhöhung 70.864.584 neue Aktien an. Der Bezugspreis pro neuer Aktie beträgt EUR 5,40, was einem Abschlag von 33,1 % gegenüber dem TERP (theoretical ex-rights price, d.h. dem Preis, der sich auf theoretischer Basis unter Berücksichtigung der Aktienausgabe rechnerisch ergeben würde) entspricht (basierend auf dem Schlusskurs der Tele Columbus AG im XETRA-Handel am 16. Oktober 2015). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 voll dividendenberechtigt und werden den Aktionären im Bezugsverhältnis von 4 zu 5 angeboten, d.h. pro vier alten Stückaktien können fünf neue Stückaktien bezogen werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 21. Oktober 2015 und läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2015 (einschließlich). Die Bezugsrechte können vom 21. Oktober 2015 bis zum 30. Oktober 2015 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Den Bezugsrechtsinhabern wird für Aktien, welche im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogen wurden, über das Bezugsrecht hinaus ein Überbezugsrecht eingeräumt (sog. Mehrbezugsrechtsoption). Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots oder im Zusammenhang mit der Mehrbezugsrechtsoption nicht bezogen wurden, werden institutionellen Anlegern im Wege einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.
Der Start des Handels und die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Tele Columbus-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) werden am oder um den 6. November 2015 erwartet.
Die Tele Columbus AG wird nach der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die für heute erwartet wird, einen Wertpapierprospekt veröffentlichen, welcher die Grundlage für das Bezugsangebot darstellt, welches morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Goldman Sachs International und J.P. Morgan Securities plc fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas als Co-Bookrunner.
Disclaimer
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Tele Columbus AG (die 'Gesellschaft') in den USA oder in einem anderen Land oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den USA oder in einem anderen Land abzugeben. Diese Mitteilung darf nicht mittelbar oder unmittelbar in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika veröffentlicht, verteilt oder dorthin übermittelt werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden weder nach dem Securities Act noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen. Ein mögliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten oder Aussagen, die als solche angesehen werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung entsprechender Begriffe wie etwa 'glauben', 'annehmen', 'planen', 'voraussagen', 'erwarten', 'vorhaben', 'können', 'werden' oder 'sollen' oder deren jeweilige Verneinung oder anderer Variationen oder ähnlicher Begriffe identifiziert werden. Gleiches gilt für Aussagen betreffend Strategien, Pläne, Ziele, künftige Ereignisse oder Vorhaben. Zukunftsgerichtete Aussagen können von den späteren Ergebnissen deutlich abweichen und weichen oftmals auch tatsächlich ab. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Ansicht der Gesellschaft über zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und sonstige Risiken, Ungewissheiten und Annahmen über das Geschäft der Gesellschaft, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, ihre Liquidität, ihre Aussichten, ihr Wachstum oder ihre Strategie. Zukunftsgerichtete Aussagen sind immer von dem Blickwinkel des Datums aus zu betrachten, zu dem sie getätigt werden. Sowohl die Gesellschaft als auch Goldman Sachs International ('Goldman Sachs'), J.P. Morgan Securities plc ('J.P. Morgan') und BNP Paribas (zusammen mit Goldman Sachs und J.P. Morgan die 'Konsortialbanken') sowie die mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder sonstiger Gründe zu aktualisieren, zu prüfen oder anzupassen.
Die Konsortialbanken und ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Beauftragten übernehmen keine Verantwortung oder Haftung und geben keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung oder Garantie für die Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser Mitteilung (oder zum Fehlen von Angaben in dieser Mitteilung) oder, mit beschränkten Ausnahmen, für andere Angaben zur Gesellschaft, ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, sei es in schriftlicher, mündlicher oder visueller oder elektronischer Form, unabhängig von der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung, oder für jegliche Verluste, die sich in irgendeiner Weise aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
Goldman Sachs, die von der Prudential Regulation Authority zugelassen ist und die von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority im Vereinigten Königreich reguliert wird, handelt im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden anders und ist nur gegenüber der Gesellschaft und sonst gegenüber niemandem dafür verantwortlich, den Schutz als Kunden von Goldman Sachs zu gewähren, im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung zu beraten oder für jegliche andere hierin in Bezug genommene Angelegenheit.