Die Feuerwehrleute klagten vor dem Berliner Verwaltungsgericht - und bekamen in erster Instanz Recht. Sie bekommen bis zu 275 Stunden zusätzliche Freizeit zugesprochen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist allerdings zugelassen worden.
Urteile vom 26.03.2009 - VG 5 A 62.07, VG 5 A 189.07, VG 5 A 330.07, VG 5 A 6.08, VG 5 A 111.08, VG 5 A 145.08, VG 5 A 157.08 und VG 5 A 279.08
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