Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, begrüßt die Förderung: "Exzellente Forschung und Lehre haben an Thüringer Hochschulen einen festen Platz. Um unsere Hochschulstandorte noch attraktiver zu machen, haben wir den Verwaltungskostenbeitrag abgeschafft und erteilen auch künftig Studiengebühren eine klare Absage. Mit den Zuwendungen für den Studentenwohnraumbau verbessern wir die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Studieren weiter. Denn wer nicht ständig auf Wohnungssuche gehen muss, kann sich besser auf sein Studium konzentrieren."
Voraussetzungen für die Förderung sind ein nachhaltiger Bedarf am Studienort, die Vorhaltung des Wohnraums für Studierende von mindestens 30 Jahren sowie eine verkehrsgünstige Lage. Bei der Schaffung neuer Wohnheimplätze kann jeder Platz bis maximal 20.000 Euro gefördert werden. Bei Sanierung oder Modernisierung bestehender Wohnheime gibt es maximal 17.500 Euro pro Platz. Gefördert werden können außerdem kleine Umbaumaßnahmen und Ressourcen sparende Installationen wie Solar- oder Photovoltaikanlagen.