Im Dezember 2010 beschloss die Schulkonferenz der Regelschule Stadtilm, zum neuen Schuljahr Gemeinschaftsschule werden zu wollen. Im Februar 2011 entschied die Schulkonferenz der Grundschule Stadtilm, dass sie nicht mit der Regelschule fusionieren und Gemeinschaftsschule werden will.
Trotz der Entscheidung der Grundschule beschloss der Kreistag des Ilm-Kreises im April 2011, dass am Standort Stadtilm eine Gemeinschaftsschule mit den Klassenstufen 1 bis 10 gegründet und die Grundschule aufgelöst werden soll. Daraufhin wurde ein Einigungsverfahren eingeleitet.
Im Mai 2011 konnte unter Beteiligung des zuständigen Schulamtes, der beiden Schulen und des Schulträger (Ilm-Kreis) ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Dieser sieht die stufenweise Errichtung einer Gemeinschaftsschule vor. Zum 1. August 2011 soll der Betrieb der Gemeinschaftsschule mit der Klassenstufe 5 an der ehemaligen Regelschule Stadtilm beginnen. Dies entspricht dem Willen und dem Beschluss der Schulkonferenz der Regelschule Stadtilm. Zum nächsten Schuljahr 2012/13 kann dann der Schulbetrieb ab Klassenstufe 1 beginnen, sofern die Gespräche mit der Staatlichen Grundschule Stadtilm beendet sind. Inhaltlich ist diese Vorgehensweise durch den Beschluss des Kreistages gedeckt. Der Landrat weigert sich jedoch, dies umzusetzen.
"Die Verweigerungshaltung des Landrats ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Die von den Eltern, Schülern und Lehrern gewünschte Schulentwicklung in Stadtilm darf nicht von einer einzelnen Person blockiert werden. In drei Tagen beginnt der Unterricht. Schüler, Lehrer und Eltern brauchen sofort Klarheit", so Merten.