Verwundert zeigt sich Matschie über die zuletzt vorgebrachten inhaltlichen Argumente des Koalitionspartners: "Es war die CDU, die die Kopfnoten in der Zeit ihrer Alleinregierung durch Kompetenzbögen ersetzt hat. Jetzt will sie auf Teufel komm raus die Kopfnoten wieder einführen. Und es war auch die CDU, die den Weg hin zu Doppeljahrgängen einleitete. Jetzt, wo es um die konsequente Anwendung dieser Idee geht, will die gleiche Partei das Gegenteil."
Die Schulordnung untersetze den im Thüringer Schulgesetz formulierten Anspruch auf individuelle Förderung. "Die neue Schulordnung zeigt, wie wir den Anspruch umsetzen, jeden Schüler bestmöglich zu fördern und zu fordern", so Matschie.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Zweimal pro Schuljahr soll künftig jeder Schüler zusammen mit dem Zeugnis Hinweise zur Lernentwicklung erhalten, die Einschätzungen zum Lernstand, zu sozialen Kompetenzen und zur Persönlichkeit des Schülers enthalten.
- Künftig gibt es Versetzungsentscheidungen nach Doppeljahrgängen. Matschie verweist darauf, dass die Rahmenstundentafeln der Klassenstufen 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8 bereits vor Jahren zusammengefasst wurden und die Anpassung der Lehrpläne läuft. "Es ist folgerichtig, die Entscheidung über die Versetzung ebenfalls in diesem Rhythmus zu treffen", so Matschie. "Kein Schüler darf auf halber Strecke fallen gelassen werden."
- Nachteile beim Lernen werden besser ausgeglichen. Auch ohne ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf wird es künftig besondere Hilfen für Schüler mit Problemen geben. Dies betrifft u. a. Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche.
- Die altersgemischte Schuleingangsphase, in der Schüler mehrerer Jahrgänge der Grundschule gemeinsam in einer Klasse lernen, bleibt freiwillig.
Die Thüringer Schulordnung wird nach Abschluss der rechtsförmlichen Prüfung dem Thüringer Landtag zugeleitet und Ende Juni im Bildungsausschuss beraten. Die Schulordnung soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten.