Grundlage für die Vergabe der Arbeitsstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung der Jury, die aus den Mitgliedern des Beirats für Bildende Kunst des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur besteht, sind die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke.
Die Bewerbung erfolgt im schriftlichen Verfahren auf entsprechenden Antragsformularen für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011. Die Mappen bzw. Ordner sollten das Format DIN A 4 nicht überschreiten und in rücksendungsfähigen Verpackungen eingereicht werden. Bildende Künstlerinnen und Künstler, die sich um ein Arbeitsstipendium für 2010 bewerben möchten, richten bis zum 31. Oktober 2010 ihre Bewerbung an das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt.
Antragsformulare und weitergehende Informationen im Internet unter: www.thueringen.de/...