Nach Vorlage der Urteile wird der Inhalt der erstinstanzlichen Entscheidungen zunächst sorgfältig geprüft und dann über die weiteren Schritte entschieden. Dazu zählt auch die Möglichkeit, dass der Freistaat Berufung gegen die Entscheidung einlegt. "Wir haben kein Verständnis für die Forderung nach Bezahlung nicht geleisteter Arbeit", so ein Sprecher des Kultusministeriums.
Zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurde allen teilzeitbeschäftigten beamteten Lehrern Vollzeitbeschäftigung angeboten. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die niedersächsische Regelung zur Teilzeitbeschäftigung von verbeamteten Lehrern verworfen. Rund 80 Prozent der 10.200 beamteten Lehrer haben dieses Angebot angenommen, rund 1.350 davon hatten im Vorfeld Widerspruch gegen ihre Teilzeitbeschäftigung eingelegt.