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Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Förderung von Kleinkläranlagen

(lifePR) (Erfurt, )
Seit 1991 wurden in Thüringen 518 kommunale Kläranlagen neu errichtet bzw. rekonstruiert. Damit wurde insbesondere in den größeren Gemeinden und Städten bereits ein guter Stand der Abwasserentsorgung erreicht. In den ländlichen Gebieten Thüringens hingegen lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten. Hier können insbesondere Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

„Die Sanierung von Kleinkläranlagen, die wir vor allem im ländlichen Raum als Dauerlösung brauchen, soll ab 2008 in Thüringen gefördert werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird derzeit im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vorbereitet“, informierte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus.

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Thüringer Wassergesetzes einen Vorschlag erarbeitet, die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, im ländlichen Raum zukünftig auszudehnen.

Ein maßgebliches Kriterium für den Einsatz von Kleinkläranlagen als Dauerlösung wird insbesondere die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur zentralen Abwasserbehandlung sein. Staatssekretär Baldus betonte, dass es weiterhin in der Zuständigkeit der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung liegen soll, festzulegen, welche Gebiete an eine kommunale Anlage angeschlossen werden und in welchen Gebieten die Abwasserbeseitigung dauerhaft mit Kleinkläranlagen erfolgen soll.

„Für den Einsatz von Kleinkläranlagen gelten bundesrechtliche Vorgaben. Deshalb wollen wir die Modernisierung von Kleinkläranlagen mit Fördermitteln unterstützen“, so der Staatssekretär.

Baldus betonte abschließend, dass für sanierte, dem Stand moderner Technik entsprechende Kleinkläranlagen ein Bestandsschutz von 15 Jahren vorgesehen sei.
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