Nach der Auswertung der durchgeführten Überwachung der Oberflächengewässer zeigt sich, dass für die Tiere und Pflanzen in den Gewässern nahezu flächendeckend Defizite bestehen. Die Ursache hierfür sind vor allem die fehlende Strukturvielfalt und die Durchgängigkeit der Gewässer. In der Vergangenheit wurden die Flüsse und Bäche begradigt und durch Wehranlagen zerschnitten. Die dadurch verursachten Defizite gilt es nun unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung Schritt für Schritt durch geeignete Maßnahmen zu beheben.
Dabei soll zunächst mit den Gewässern begonnen werden, bei denen günstige Voraussetzungen für die Erreichung der gesetzten Ziele vorhanden sind und die verfügbaren Gelder möglichst effizient eingesetzt werden können. Für die Flüsse und Bäche bedeutet dies, Lebensräume für die gewässertypischen Bewohner zu schaffen, um so den Forderungen der Richtlinie gerecht zu werden. In Gewässern, in denen vorhandene Stoffeinträge maßgeblich für die Verfehlung des guten Zustands sind, werden diese vor Struktur verbessernden Maßnahmen angegangen.
Die ausgewählten Schwerpunktgewässer für den ersten von drei möglichen Bewirtschaftungszyklen wurden fachübergreifend unter Berücksichtigung möglicher Synergien ausgewählt. Bei der Planung setzt das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bewusst auf eine frühzeitige Einbindung der Betroffenen in den Schwerpunktgewässern. Dabei werden in diesem Jahr zusammen mit den unterhaltungspflichtigen Kommunen und Beteiligten Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit erarbeitet. Diese vom Land finanzierte Grobplanung bildet die Grundlage für die nächsten Schritte – die Umsetzung der Maßnahmen von 2009 bis 2015. Ziel ist es, im ersten Bewirtschaftungszyklus in den Schwerpunktgewässern den guten Zustand zu erreichen.
„Ein starkes Stück Arbeit, was da auf uns und die Kommunen zukommt. Jedoch gilt es, sich dieser Herausforderung zu stellen. Ich hoffe, dass alle Beteiligten dabei mitwirken, das Machbare umzusetzen“, unterstreicht Minister Dr. Volker Sklenar.
Weitere Informationen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den aktuellen Stand der festgelegten Schwerpunktgewässer sind im Internet unter www.flussgebiete.thueringen.de unter der Rubrik „Beteiligung der Öffentlichkeit“ zu finden.