Auch bei den juristischen Auseinandersetzungen mit den DG Bank Immobilienfonds fokussiert sich die Kanzlei auf die Umsetzung des von ihr erstrittenen BGH-Urteils zu verdeckten Zuwendungen aus dem Dezember 2006, den so genannten "kick backs" (AZ: XI ZR 56/05). Medien und Verbraucherschützer bezeichneten dieses Urteil als Sensation und Meilenstein im Anlegerschutz. Rechtsanwalt Niels Andersen von der Niederlassung Berlin erläutert:
"Wir verklagen diese Banken aufgrund des gegenüber unseren Mandanten unterbliebenen Hinweises auf die Vereinnahmung schon vorab geplanter, versprochener und schließlich auch an diese Banken von der DG Anlage GmbH konkret gezahlten "kick backs" für die Vermittlung geschlossener Immobilienfonds. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Solche verdeckten Zuwendungen bergen immer die Gefahr, dass ein Kunde nicht – wie von der Rechtsprechung gefordert –, anleger- und anlagegerecht, sondern vor allem provisionsorientiert beraten wird". Nach § 667 BGB stünden solche Provisionen den Fondskunden zu, die Banken und Finanzinstitute hätten sie daher ohne Billigung des Kunden nicht hinter dessen Rücken in die eigene Tasche stecken dürfen. Daher hafteten die Banken auf komplette Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen, so Andersen.
Inzwischen hat bereits eine involvierte Volksbank gegenüber der Kanzlei den Erhalt solcher Provisionen zugegeben. Zudem liegen der Kanzlei zu diesen geschlossenen Immobilienfonds Dokumente zur Vertriebsberaterschulung ebenso wie eine interne "Rahmenprovisionsvereinbarung" für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds vor, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass keine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgegeben wurde.
Ein Totalverlust bei den genossenschaftlichen DG Immobilienfonds ist nicht ausgeschlossen
Zahlreiche Anleger, die sich an DG Bank Immobilienfonds der zum DZ FinanzVerbund gehörenden DG Anlagegesellschaft mbH beteiligt haben, müssen derzeit um ihre Anlage fürchten. Die Fonds befinden sich in teilweise besorgniserregendem Zustand, auch ein Totalverlust scheint nicht ausgeschlossen. Die Fonds wurden durch die örtlichen Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt, die sie ihren Kunden empfohlen haben, häufig kombiniert mit einer (Teil-)Finanzierung des Anteilserwerbs. Hierfür erhielten die Banken erhebliche kick-backs, die sie den Kunden verschwiegen. Zu Provisionszahlungen überhaupt verweist die DZ-Bank in ihrer Pressemitteilung zum Jahresabschluss 2006 stolz darauf, dass an die Genossenschaftsbanken Rekordprovisionen von € 1,6 Mrd. ausgeschüttet worden seien.