Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Vermittlung von Lotterien im Internet unter Einhaltung von Restriktionen befristet auf ein Jahr erlaubt ist. Ab 2009 soll das Online- Geschäft mit dem zweifelhaften Argument einer hohen Suchtgefahr unter anderem bei Lotto und Klassenlotterien verboten werden.
Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern wie z.B. Prof. Dr. Bodo Pieroth oder Prof. Dr. Hermes bescheinigen dem Glücksspielstaatsvertrag, dass er gegen die deutsche Verfassung und europäisches Recht verstößt. Auch die EU und das Bundeskartellamt haben sich in diesem Sinne eindeutig positioniert.
Jens Schumann, Vorstand und Gründer der Tipp24 AG: "Das staatliche Vorgehen in diesem Fall ist ein neuerliches Beispiel dafür, wie die Politik unter dem Deckmantel der Ordnungspolitik einseitig in die Marktwirtschaft eingreift. Erfolgreiche Unternehmen im staatlichen Lotterieumfeld sollen mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung vor Spielsucht ausgeschaltet werden. Wie ernst es dem Staat tatsächlich damit ist, kann man jeden Tag in Annahmestellen, Casinos und Spielhallen sehen, die weiterhin ungehemmt werben."
Zum Mega-Jackpot in diesem Monat hat die Tipp24 AG wie auch die Annahmestellen einen sehr großen Ansturm auf ihr Lotto-Angebot erlebt, die Webseite www.tipp24.de verzeichnete zeitweise bis zu 30 mal mehr Kunden als zu einstelligen Jackpots. Schumann: "Dies zeigt einmal mehr die Attraktivität des Mediums Internet für den Bereich Lotto. Ein Verbot ist nicht zeitgemäß und bevormundet die Verbraucher."