Sechs statt fünf Tage für Überführungsfahrten
Mit der neuen Regelung wurde die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen von bisher fünf Tagen auf sechs Tage erweitert. In der FZV heißt es dazu im Wortlaut: „Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen hat außerdem ein Ablaufdatum zu enthalten, das bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist.“ Dies bedeutet konkret für die Kunden: Wenn ein Kurzzeitkennzeichen am Montag ausgestellt wird, startet die Gültigkeitsdauer an diesem Tag und dauert anschließend fünf weitere Tage an. Sie endet somit am darauffolgenden Samstag.
„Die Erweiterung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen auf sechs Tage stellt eine signifikante Verbesserung für unsere Kunden dar“, erklärt Werner Thermann, Projektmanager der Tönjes Holding AG. „Denn diese Änderung bietet Fahrzeughaltern einen zusätzlichen Tag, um Fahrzeuge über größere Distanzen zu überführen – und mehr Flexibilität bei der Planung.“
Da zu einem Kurzzeitkennzeichen auch immer eine Kurzzeitversicherung gehört, ist diese ebenfalls von der verlängerten Gültigkeit betroffen. Trotz der erweiterten Gültigkeitsdauer um einen Tag bleiben die Preise für solche Versicherungen bei der Tönjes Holding AG stabil. Dies bedeutet, dass Kunden von der neuen Regelung profitieren, ohne dabei mit höheren Kosten belastet zu werden.
Informationen im Internet sind zu diesem Thema oft veraltet
Die Tönjes Holding AG weist darauf hin, dass trotz der Neuerung im September vergangenen Jahres viele Websites rund um das Thema noch nicht aktualisiert wurden. „Wir haben festgestellt, dass viele Online-Quellen noch nicht auf dem neuesten Stand sind, was die Änderungen bei den Kurzzeitkennzeichen angeht“, sagt Werner Thermann. „Das kann zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Kunden proaktiv zu informieren, damit sie stets die aktuellsten Informationen zur Hand haben – und ihre Überführungsfahrten entsprechend planen können.“