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Baumfällungen am Rischebach

(lifePR) (Lutherstadt Wittenberg, )
Im Rahmen der 2-jährigen Kontrolle des Baumbestandes der Lutherstadt Wittenberg wurde im August 2011 durch den Sachbereich Baumpflege eine Begehung im Bereich der Bachstraße durchgeführt. Da sich der Vitalitätszustand aufgrund von Pilzbefall, Fäule im Bereich der Wurzelansätze und Einfaulungen an Höhlungen und Astansätzen stark verschlechtert hat, wurde eine Fällung des betroffenen Bestandes für Herbst 2011/Frühjahr 2012 vorgesehen.

Da aufgrund der Maßnahmen zur Sanierung des Bachbereiches Rischebach/Bachstraße, ebenfalls Bauarbeiten im Bereich der Bäume durchgeführt werden, wurde entschieden, neun Eschen und eine Birke schon zum Zeitpunkt der Bauarbeiten zu fällen. Dazu werden nach Einholung eines Gutachtens zur Feststellung von Vorkommen geschützter Arten im Baumbestand die erforderlichen Fällungsarbeiten beauftragt. Zeitgleich werden Vorbereitungen für eine Neupflanzung der Baumreihe im Jahr 2012 getroffen.

Laut dem Unternehmen KLT-Consult werden folgende Sanierungsarbeiten durchgeführt: "Der Abschnitt des Gewässers R 001 Rischebach zwischen der Geschwister - Scholl - Straße und der Zimmermannstraße wird neben der oben beschriebenen stadtgestaltenden Funktion eine ökologische Funktion im gesamten Gewässerverband Rischebach übernehmen und Lebensraum für Flora und Fauna bilden. Ziel dieser Baumaßnahme ist es, das gestörte Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Der enge Zusammenhang zwischen Fließgewässer und dem angrenzenden Siedlungsraum ist hier berücksichtigt. Gleichzeitig sollen durch bauliche Maßnahmen die privaten Grundstücke, insbesondere die baulichen Anlagen, vor weiterem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Mit dem Umbau des Gewässers wird die Möglichkeit geschaffen, in das Gewässer eingetragenen Sand aus einem Sandfang zu bergen, bevor er in die offenen Bachanlagen der Stadt eindringt. Insgesamt erfolgt eine Umfeldgestaltung, die mit den planmäßigen Wartungsarbeiten des Gewässerunterhaltungsverbandes nicht erreicht werden kann.Bäume auf Privatgrundstücken werden im Zusammenhang mit der Baumaßnahme nicht gefällt."
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