Wer einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Neubaus oder einer Sanierung unterschreibt, ist zur Abnahme des Geldes verpflichtet – auch wenn es zwischenzeitlich nicht mehr benötigt wird. Lehnt der Kreditnehmer das Darlehen ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Bei einer Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um eine Schadensersatzzahlung an den Kreditgeber. Sie ist dann zu entrichten, wenn das bereits zugesagte Darlehen oder ein Teilbetrag nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch genommen wird. Ähnlich wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung sollen die Kunden mit der Strafzahlung die bereits angefallenen Gebühren, den Arbeitsaufwand sowie die entgangenen Zinsen ersetzen. Das gilt übrigens auch für KfW-Kredite.
Wann kann eine Nichtabnahmeentschädigung anfallen?
In der Praxis gibt es drei Fälle, in denen Kreditnehmer eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssen:
- teures Fowarddarlehen: Mit einem sogenannten Fowarddarlehen können sich Bauherren die aktuellen Zinsen für die Anschlussfinanzierung bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. Allerdings sind sie dann zur Abnahme verpflichtet – auch, wenn die Zinsen entgegen der Erwartungen sinken oder sich die persönliche Situation geändert hat. Ein Rücktritt vom Kreditvertrag ist meist nur durch die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung möglich.
- Darlehensrahmen nicht ausgeschöpft: Bei einem Neubau oder einer Sanierung kann es passieren, dass ein Teil der Kreditsumme nicht oder erst später benötigt wird. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manchmal wurde seitens der Bauherren zu vorsichtig kalkuliert, manchmal kann ein Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert werden, beispielsweise weil kein Fachbetrieb mit freien Kapazitäten gefunden wurde.
- Rücktritt vom Darlehensvertrag: Eine Nichtabnahmeentschädigung wird auch dann fällig, wenn der Kreditnehmer sich nach Ablauf der Widerrufsfrist gegen das Darlehen entscheidet – etwa, weil er eine günstigere Finanzierung gefunden hat oder weil das Projekt geplatzt ist.
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung richtet sich unter anderem nach dem vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Refinanzierungssatz der Bank am Markt. Sie wird in der Regel zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde die Auflösung des Darlehensvertrags beantragt. Die Schadenersatzforderung kann mehrere tausend Euro betragen.
Komplettpaket: energetische Sanierung mit Town & Country Haus
Betroffen sind vor allem Hauskäufer und Hausbesitzer, die die Baumaßnahmen in Eigenregie organisieren. Wer einen Handwerker braucht, muss mit Wartezeiten von mehr als vier Monaten rechnen. Viele Handwerksbetriebe nehmen gar keine Aufträge mehr an. Im schlimmsten Fall muss das Vorhaben komplett gestrichen werden.
Bei Town & Country Haus erhalten Sanierer alles aus einer Hand – von der Planung bis hin zur Fertigstellung. Umgesetzt wird das Projekt mit regionalen Sanierungsberatern. Sie kennen sich mit den Gegebenheiten vor Ort aus und sind bei Fragen schnell erreichbar. Um den Sanierungsbedarf zu klären, wird im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung das Objekt zunächst gründlich unter die Lupe genommen. Auch die Energieberatung, die bei einer energetischen Sanierung Pflicht ist, kann Town & Country Haus übernehmen. Anhand der Analyseergebnisse wird anschließend ein detaillierter Sanierungsfahrplan (iSFP) inklusive energetischem Gesamtkonzept erstellt.
Auf Wunsch kümmert sich der Fördermittel- und Finanzierungsservice von Town & Country Haus zudem um die Finanzierung und unterstützt Sanierer bei Fördermittelanträgen. Einzigartig in der Branche ist der SanierungsSchutzbrief mit enthaltener Festpreis- und Fertigstellungsgarantie. Er sichert die Sanierer vor, während und nach den Handwerkerarbeiten ab. Um eventuelle Zusatzkosten müssen sie sich damit keine Gedanken machen.