Der Senatsausschuss für die Angelegenheiten der Sonderforschungsbereiche
(SFB) wird vom Senat der DFG berufen. Er hat die Aufgabe, die Sonderforschungsbereiche von der Vorbereitung der Finanzierungsanträge über die Mitwirkung bei der Begutachtung und Ergebnisbewertung bis hin zur Finanzierungsentscheidung zu betreuen.
Der Ausschuss besteht aus bis zu 40 Wissenschaftlern, die zugleich als wissenschaftliche Mitglieder dem Bewilligungsausschuss für die Förderung der Sonderforschungsbereiche angehören. Sonderforschungsbereiche sind langfristig angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftler im Rahmen eines fächerübergreifenden Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Sie gehören zu den wichtigsten Forschungseinrichtungen an Universitäten in Deutschland.