„Die erklärungspflichtigen Anlagenbetreiber sollten zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung abgeben müssen“, sagt Martin Honsberg von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das betreffe unter anderem auch die Betreiber von Industrieanlagen und Kraftwerken – einschließlich Biogas- und Tierhaltungsanlagen. Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von einer Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind. Zudem sind Angaben zu den spezifischen Austrittsbedingungen wie Reinigungsart, Volumenstrom, Feuchte und Temperatur gefordert. Die Menge der Emissionen kann auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben werden.
TÜV SÜD ist bundesweit zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG. „Wir haben umfassende messtechnische Erfahrungen in allen industriellen und betrieblichen Anlagen, Verfahren und Prozessen und können Anlagenbetreiber bei der Erfüllung der Anforderungen der 11. BImSchV unterstützen“, erklärt Martin Honsberg. Zu den Leistungen gehören die Beratung zu einzelnen Fragen der Emissionserklärung oder die komplette Erstellung der Erklärung, die Beantragung einer möglichen Fristverlängerung, die Überprüfung einer möglichen Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung, die Erhebung der erforderlichen Daten entweder vor Ort oder durch Datenaustausch sowie die Eingabe der Daten in das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm.
Weitere Informationen zur Emissionserklärung nach der 11. BImSchV gibt es unter www.tuev-sued.de/is.