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Alkohol am Arbeitsplatz: Wenn die Sucht den Job gefährdet

Abhängigkeitserkrankungen erkennen und richtig reagieren

(lifePR) (München, )
Schätzungen zufolge gelten drei bis fünf Prozent aller Beschäftigten in Deutschland als alkoholkrank, weitere fünf Prozent betreiben einen gefährlichen und circa 15 Prozent einen schädlichen Suchtmittelkonsum. Alkohol führt allerdings schon in geringen Mengen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und zu einem erhöhten Fehler- und Unfallrisiko. Qualitätsverluste, Sicherheitsrisiken und ein schlechtes Betriebsklima sind oft die Folge. Aus diesen Gründen sollten sich Unternehmen der Thematik "Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz" widmen. Welche Risiken bei Alkoholmissbrauch im Job bestehen, wie Führungskräfte frühzeitig intervenieren können und wie sie sich richtig verhalten, erklären die Experten von TÜV SÜD. Die Suchtbeauftragten von TÜV SÜD stellen einen Selbstcheck zur Sensibilisierung für die Mitarbeiter von Unternehmen und Einzelpersonen bereit. Er ist unter www.tuev-sued.de/... abrufbar.

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen und ihre Gesundheit durch unternehmensinterne Maßnahmen zu fördern. Hierzu gehört auch das Thema Suchtmittel. Arbeitnehmer, die übermäßig Alkohol konsumieren oder am Arbeitsplatz alkoholisiert erscheinen, gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Hauptgefahr geht dabei von verminderter Wahrnehmungs- und Konzentrations-fähigkeit, der Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und - bei chronischem Konsum - von Gesundheitsschäden aus. So ist laut World Health Organisation (WHO) bei mindestens jedem fünften Arbeitsunfall Alkohol im Spiel. Außerdem fehlen riskant konsumierende Arbeitnehmer 16-mal häufiger am Arbeitsplatz und sind bis zu 2,5-mal häufiger krank. Neben dem Verlust der Arbeitsleistung entstehen zusätzlich hohe betriebswirtschaftliche Kosten sowie eine schlechte Betriebsstimmung und nicht zuletzt droht ein erheblicher Imageschaden. "Daher lohnt es sich für Unternehmen in jeder Hinsicht, ein Suchtpräventionsprogramm einzuführen", erklärt Dominik Hammer, Diplom-Psychologe und Suchtbeauftragter bei TÜV SÜD. "Es kann beispielsweise eine Betriebs-/ Dienstvereinbarung erstellt werden, die unter anderem ein allgemeines Nüchternheitsgebot am Arbeitsplatz beinhaltet."

Risikofaktoren am Arbeitsplatz

Der übermäßige Konsum von Alkohol kann seinen Ursprung sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld haben. Anders als bei persönlichen Hintergründen können Arbeitgeber betriebsinterne Bedingungen so beeinflussen, dass sie einen riskanten Konsum von Suchtmitteln nicht fördern. Denn die Risikofaktoren am Arbeitsplatz sind zahlreich. Aspekte wie ständige Unter- oder Überforderung, hoher Leistungsdruck, zu viel oder zu wenig Verantwortung, Stress oder fehlende Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit können den Griff zur Flasche begünstigen. Aber auch Umweltbelastungen wie Lärm, Staub und Hitze, ein schlechtes Betriebsklima und Mobbing sowie Arbeitsplatzunsicherheit können einen Missbrauch auslösen. Dies gilt besonders, wenn im Unternehmen Alkohol verfügbar ist und ein sozialer Druck zum Mittrinken besteht.

Riskanten Alkoholkonsum erkennen

"Ein Vorgesetzter kann nicht diagnostizieren, ob ein Mitarbeiter suchtkrank ist, und es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben", erläutert Dominik Hammer. "Er kann aber diverse Auffälligkeiten feststellen, die auf ein gefährliches Konsumverhalten hinweisen. Verhaltensänderungen und Leistungsschwankungen müssen zwar nicht unbedingt durch ein Alkoholproblem ausgelöst werden, dennoch muss die Führungsperson handeln und ein Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen." Riskantes Konsumverhalten ist entweder direkt beobachtbar, zum Beispiel bei betrieblichen Feiern, oder führt zu körperlichen Veränderungen, Persönlichkeitsveränderungen sowie zu verändertem Arbeits- und Sozialverhalten.
- Körperliche Anzeichen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen können sind: Zitternde Hände, Schweißausbrüche, Gleichgewichtsprobleme, Artikulationsschwierigkeiten, verlängerte Reaktionszeit, aufgedunsene und gerötete Gesichtshaut, glasige Augen und Vernachlässigung oder besondere Beachtung des äußeren Erscheinungsbildes.
- Persönlichkeitsveränderungen: Extreme Stimmungsschwankungen insbesondere vor Pausen oder Arbeitsende, Rückzug von Kollegen, Kunden und Vorgesetzten sowie Überreaktion auf Kritik.
- Verändertes Arbeitsverhalten: Häufige kurze Abwesenheit vom Arbeitsplatz, Unpünktlichkeit, kurzfristige Kurzurlaube oder Gleitzeitnahme ohne Ankündigung, häufige Fehltage ohne ärztlichen Nachweis, Unzuverlässigkeit, nachlassender Arbeitseinsatz, unerklärliche Leistungsschwankungen, vermehrtes Auftreten von Fehlern und Konzentrationsstörungen.
- Veränderte Trinkgewohnheiten: Bei feierlichen Anlässen wird viel Alkohol getrunken, Anlegen von Alkoholdepots und heimliches Trinken, häufige Alkoholfahne oder der Versuch, diese mit Mundwasser, Pfefferminzbonbons, Parfum oder ähnlichem zu überdecken.

Handlungsmöglichkeiten für die Führungskraft

Sobald der äußere Anschein eines Mitarbeiters den Eindruck erweckt, dass er alkoholisiert ist, muss der Vorgesetzte entscheiden, ob der Mitarbeiter seine Arbeit weiter erledigen kann, ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen. Bestehen daran Zweifel, ist er für den Tag von seiner Tätigkeit zu entbinden. In der Regel ist dem Vorgesetzten nicht zuzumuten, nach Promillewert zu entscheiden, weshalb der Verstoß gegen die "Punktnüchternheit" bereits im Widerspruch zur erbringenden Arbeitsleistung steht. Für die Feststellung der Beeinträchtigung ist kein Alkoholtest notwendig - allein der Eindruck, den die Führungskraft gewonnen hat, reicht aus. Man muss aber den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass er einen Alkoholtest durchführen lassen kann, um sich gegebenenfalls vom Verdacht zu befreien. Bei der Beurteilung der Alkoholisierung ist es sinnvoll, eine weitere Person, beispielsweise ein Mitglied der Personalvertretung, hinzuzuziehen und die auffälligen Verhaltensweisen zu notieren. Tipps für Führungskräfte oder Kollegen für den richtigen Umgang mit einem angetrunkenen Mitarbeiter und die möglichen Konsequenzen für diesen werden in beigefügter Checkliste gegeben.

TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement

Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Herbert Huß, Geschäftsführer der TÜV SÜD Life Service GmbH. Weitere Infos unter www.tuev-sued.de/bgm.

Die TÜV SÜD Life Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe mit knapp 500 Mitarbeitern an 100 Standorten. Diese bieten umfassende Beratung und Betreuung auf allen Gebieten der Arbeitsmedizin, -sicherheit und Arbeitspsychologie an. Darüber hinaus sorgen Verkehrspsychologen und -mediziner für mehr Verkehrssicherheit und führen u.a. Medizinisch-Psychologische Untersuchungen durch.

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TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.

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