„Die diesjährige Konferenz ist gleich in zweifacher Hinsicht ein Novum“, sagt Andreas Schäffler, Leiter Homologation bei TÜV SÜD in seiner Keynote-Rede. Zum einen finde sie aus Anlass der Pandemie rein digital statt. Und zweitens befassten sich die Vorträge ausschließlich mit den derzeit sehr gefragten Reise- oder Wohnmobilen. Keine Fahrzeuggruppe legte 2020 in einem insgesamt schwachen Automobilmarkt so stark zu. Bis Ende Oktober registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in diesem Jahr 69.900 Neuzulassungen, fast 20.000 mehr als im gleichen Zeitraum 2019.
Für die Zulassungsverfahren (Homologation) bringt nicht nur der Boom neue Herausforderungen. Zahlreiche Regelungen der EU werden Zug um Zug durch welche der UNECE-Vorgaben ersetzt, die wiederum neue Anforderungen stellen. Bei den Veränderungen wird ein schneller Takt vorgelegt. „Kaum haben wir das Abgas-Messverfahren WLTP umgesetzt, kommt Post Euro 6 oder Euro 7“, sagt Schäffler.
Weitere Redner berichteten von zahlreichen Veränderungen, die ab Juli 2022 für neue Typen und zwei Jahre danach für alle Neufahrzeuge obligatorisch werden. Dazu zählen der Intelligente Geschwindigkeits-Assistent (ISA) und Regelungen zur Cybersicherheit, beispielsweise im Zusammenhang mit Systemupdates. Hier sei ein erheblicher Aufwand zu erwarten. Technische Hilfsmittel wie Kameras sollen in Zukunft ebenfalls Gefährdungen beim Rückwärtsfahren verringern. Mit Erläuterungen zur Marktüberwachung durch die EU-Mitgliedsstaaten und den Wartungs- und Reparaturinformationen (Repair and Maintenance Information – RMI) konnten auf der Tagung schließlich auch häufig geäußerte Unsicherheiten in der Branche beseitigt werden. Einen Blick in die Zukunft und auf das große Ziel „Emissionsfrei in der Stadt“ warf der Bericht über ein Projekt in Turin. Es will mit Hilfe der modernen Positioniertechnik Geofencing sicherstellen, dass man in bestimmte Regionen der Stadt nur mit Elektroantrieb einfahren kann.
Trend zu großen Modellen mit über 3,5 Tonnen
Der Boom bei den Reisemobilen lässt sich aber noch genauer bestimmen. Gefragt sind oftmals größere Fahrzeuge. Dementsprechend betreffen die Zulassungsmodalitäten immer öfter so genannte „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ mit über 3,5 Tonnen Gewicht. Für diese wird nicht nur eine Nutzfahrzeug-Fahrerlaubnis benötigt, sondern es gelten beispielsweise auch verschärfte Anforderungen bei der Beleuchtung. Insgesamt aber freuen sich die Experten über Erleichterungen und Ausnahmen gegenüber den Verfahren für reine Nutzfahrzeuge.
Sicherheit im Blick
Die Präsentation des Crashtests eines Wohnmobils gegen einen Kombi schärfte den Blick der Teilnehmer für die Sicherheit innerhalb der Fahrzeugklasse. Eine Ergänzung bildete ein Vortrag zu Kindersitzen und ihrer Befestigung über Isofix und iSize.
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