- Wer sich für den Kauf eines Fahrradanhängers für Kinder entscheidet, sollte im Vorfeld einige Grundsatzfragen beantworten: Soll es ein klassischer Zweisitzer sein, bei dem auch Geschwister oder Kindergarten-Kollegen mit auf Tour gehen können? Oder lieber ein schmalerer und leichterer Einsitzer? Soll es ein Gefährt sein, das sich auch zum Joggen eignet oder sogar zum Buggy umbauen lässt?
- Passen das bewährte Fahrrad und der Anhänger der Wahl wirklich zusammen? Um in dieser Frage Gewissheit zu bekommen, sollte man das Fahrrad zum Anhänger-Kauf mitnehmen und alles vor Ort ausprobieren. Auch der zukünftige Passagier sollte beim Kauf mit dabei sein. So lässt sich herausfinden, ob Sohn oder Tochter überhaupt im Fahrradanhänger sitzen wollen - und ob das Gefährt bei groß gewachsenen Kindern wirklich groß genug ist. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads sollte übrigens mindestens 120 Kilogramm betragen, damit das Gespann sicher unterwegs ist.
- Verbotene Kombinationen: Mit schnellen Pedelecs (Pedelec 45), E-Bikes und Motorrollern darf man keinen Fahrradanhänger ziehen. Damit sind alle Zweiräder als Zugfahrzeuge tabu, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht.
- Gängig sind laut TÜV SÜD heute Anhänger-Modelle mit zweiteiligen Kupplungen: Ein Teil wird direkt am Zugfahrrad angebracht, das andere am Anhänger. Die Kupplung muss möglichst fest sitzen, damit der Anhänger sicher geführt werden kann.
- Sind die Bremsen am Fahrrad dem Anhänger gewachsen? Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Anhänger inklusive Passagieren und Gepäck maximal 40 Kilogramm auf die Waage bringen. Liegt das Gewicht darüber, ist eine zusätzliche Bremsvorrichtung am Trailer erforderlich. Ob die normalen Fahrradbremsen den Anhänger mit voller Beladung stoppen können, lässt sich über die Unterlagen des Fahrrads oder durch eine Rückfrage beim Händler bzw. Hersteller herausfinden.
- Entspricht die lichttechnische Einrichtung am Anhänger der StVZO? Hier lohnt sich laut TÜV SÜD eine kritische Nachfrage. Nicht dass nach dem Kauf teuer nachgerüstet werden muss.
- Orientierung bei der Auswahl des richtigen Anhängers bietet das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) oder das Oktagon von TÜV SÜD. Es zeigt, dass der Trailer auf Herz und Nieren geprüft wurde, dass er die StVZO genauso erfüllt wie die DIN EN 15918 (Sicherheitstechnische Anforderungen für Fahrradanhänger). Bei Modellen, die sich zum Kinderwagen umbauen lassen, signalisieren die TÜV SÜD-Prüfzeichen zudem, dass auch die harten Anforderungen für Kinderwagen erfüllt sind - die Vorgaben der DIN EN 1888.
Hinweis: Die Fahrradexperten von TÜV SÜD sind auf der Eurobike vertreten, die vom 29. August bis zum 1. September 2012 in Friedrichshafen stattfindet (Eingang Ost, Foyer, Stand FO 106). Für das breite Publikum ist die Fachmesse am Samstag, 1. September 2012 geöffnet.
Weitere Informationen zu den Produktprüfungen und Prüfzeichen von TÜV SÜD gibt es unter www.tuev-sued.de/ps