Ein Fahrverbot stellt – anders als der Entzug der Fahrerlaubnis – keine Maßnahme zur Sicherung, sondern eine „erzieherische“ Maßnahme dar. Diese kann das TÜV SÜD Seminar Mobil PLUS Prävention als professionelles verkehrspsychologisches Angebot übernehmen. Immer häufiger erkennen Gerichte das Schulungsmodell als wirksame Maßnahme zur Verhaltensänderung an. Zunächst sollte der Betroffene aber einen Anwalt beauftragen. Dieser wird im Vorfeld mit dem Richter klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung besteht. „Gibt es gute Argumente dafür, beispielsweise die drohende Kündigung eines Berufskraftfahrers, kann ein drohendes Fahrverbot möglicherweise verhindert oder wenigstens die Dauer deutlich verkürzt werden“, sagt Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der Geschäftsführung bei TÜV SÜD Pluspunkt. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars hängt es allerdings vom zuständigen Richter ab, ob dem Antrag auf Fristverkürzung stattgegeben wird.
Mobil PLUS Kurs vor Ort oder online
Der Kurs besteht aus drei Einzelgesprächen bei einem Verkehrspsychologen, die jeweils 60 Minuten dauern. Auch eine Teilnahme in einer Gruppe von vier bis acht Teilnehmern ist möglich, dann mit drei Sitzungen à 120 Minuten. Durch Schulungsunterlagen und Hausarbeiten müssen sich Kursteilnehmer den Inhalt individuell erarbeiten und aktiv mitarbeiten. Ziel ist es, sich über problematische Fahrgewohnheiten und deren Ursachen bewusst zu werden und Verhaltensänderungen einzuleiten. Auch eine Teilnahme an einem Online-Kurs ist möglich. Dafür erhalten Kursteilnehmer einen Zugangslink, mit dem sie direkt zur Online-Schulung gelangen. Die Teilnahmebescheinigung müssen Absolventen in jedem Fall bei Gericht einreichen, um damit eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erreichen.
Flensburg-Punkte rechtzeitig abbauen
Wurden bereits bis zu fünf Punkte in Flensburg verbucht, rät TÜV SÜD-Experte Axel Uhle zu einem Fahreignungsseminar. Dieses umfasst vier Sitzungen mit verkehrspsychologischen und
-pädagogischen Inhalten. Nach erfolgreichem Abschluss und Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird ein Punkt abgebaut. Dies ist auch im Hinblick auf eine drohende Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die bei acht Punkten bevorsteht, anzuraten.
Für alkoholauffällige Autofahrer gibt es außerdem spezielle Kursangebote, die je nach Bundesland variieren. Auch hier ist das Ziel, die führerscheinlose Zeit zu verkürzen.
Bei Fragen zum Thema stehen die Mitarbeiter der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH telefonisch montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr unter 0800 3 57 57 57 oder per E-Mail am pluspunkt@tuev-sued.de zur Verfügung.
Weitere Infos zum TÜV SÜD-Seminarangebot Mobil PLUS Prävention unter https://www.tuev-sued.de/pluspunkt/fahreignungsseminar/punkteabbau.
Infos zu bundeslandspezifischen Kursen zur Sperrfristverkürzung nach Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es hier: https://www.tuev-sued.de/pluspunkt/verkuerzung_der_sperrfrist2