Allgemein gilt als Vorsorgeuntersuchung jede Untersuchung, die zur Früherkennung von Krankheiten durchgeführt wird. Im betrieblichen Umfeld dienen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen unter anderem der Früherkennung und der Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen beziehungsweise von Berufskrankheiten. Basis ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dabei wird grundsätzlich zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen differenziert.
Pflichtuntersuchungen sind bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen, beispielsweise wenn Beschäftigte bei ihrer Arbeit Gefahrstoffen oder Lärm oberhalb festgelegter Grenzwerte ausgesetzt sind. Angebotsuntersuchungen werden vom Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten, es ist aber Sache der Mitarbeiter, ob sie diese in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Dies betrifft zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei Bildschirmtätigkeiten. Zudem hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen - dies bezeichnet man als Wunschuntersuchung.
"Bei Wunschuntersuchungen ist der Arbeitnehmer gefragt. Hätte er gerne eine entsprechende Untersuchung, muss er dies seinem Arbeitgeber mitteilen", erklärt Dr. Sonja Bühler, Ärztin für Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Mitarbeitern diese Untersuchungen zu ermöglichen, wenn diese den ausdrücklichen Wunsch dazu äußern. Dies gilt allerdings nicht, wenn auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist."
Der Arbeitgeber muss also überprüfen, welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen verpflichtend sind und welche er anzubieten hat. Wer von sich aus mehr anbietet, als nötig ist, zeigt seinen Mitarbeitern damit, dass ihm ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden wichtig sind. Abgesehen davon, dass dadurch die Gesundheit der Arbeitnehmer gefördert wird, wirkt sich dies positiv auf die Motivation und somit auf die Leistungsfähigkeit aus.
Auch im Privatleben sollte auf Vorsorgeuntersuchungen nicht verzichtet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, je nach Alter des Patienten, die Kosten für verschiedene medizinische Leistungen, wie die jährliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs ab dem 50. Lebensjahr. Es gibt jedoch noch weitere Untersuchungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können, jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und daher vom Patienten selbst getragen werden müssen. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, gehört beispielsweise die Sportuntersuchung, bei der die körperliche Eignung für eine neue Freizeitsportart getestet wird. Welche Leistungen wirklich nötig oder empfehlenswert sind und in welchem Verhältnis Nutzen und Risiko der Untersuchung stehen, sollte der behandelnde Arzt mit jedem Patienten individuell besprechen.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Gabriele Sommer, Geschäftsführerin der TÜV SÜD Life Service GmbH.