Was die Statik sagt: Um das Haus mit optimalem Feuchte- und Wärmeschutz sowie mit guten klimatischen Bedingungen zu versorgen, ist nicht zwingend ein Keller erforderlich. Auch die technisch-statische Gründung muss nicht unbedingt über ein Tiefgeschoss erfolgen. Sachgerechte Flachgründungen sind bereits relativ kostengünstig möglich.
Was der Keller kann: Technikräume, Lagerflächen, Reserveraum für das spätere Einrichten von Büro, Hobby- oder Fitnessraum, Platz für großzügige Gästeräume - je nach Ausstattung und Größe eröffnen die Flächen im Untergrund viele Nutzungsmöglichkeiten. Grundsätzlich lässt sich der Raum für die genannten Zwecke allerdings auch über den Hochbau schaffen.
Was die Heizung ausmacht: Wer sich die K-Frage - Keller ja oder nein - stellt, der sollte bereits die Antwort auf die H-Frage wissen: Mit welcher Heizungstechnologie will ich mein Eigenheim ausstatten? Wer auf ein innovatives System mit maximaler Wärmedämmung und moderner Heizungs-/Lüftungsanlage setzt, braucht vielleicht nur einen Pufferspeicher/Wassertank, der sich auch im Erdgeschoss oder im Obergeschoss installieren lässt. Heißt die Antwort auf die H-Frage aber Ölbrennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie, dann ist möglicherweise die Unterbringung des Ölkessels im Keller die sinnvollste Alternative. Speicherraum fürs Heizmaterial im Untergeschoss - so kann die Devise lauten, wenn eine Holzpellets-Heizung eingebaut wird.
Was der Keller braucht: Bauherren, die sich für einen Keller entscheiden, müssen sich über Folgendes im Klaren sein: Weil die Außenwände der Kellerräume im feuchten Boden stehen, müssen Abdichtungen und Wärmedämmung fachgerecht ausgeführt werden, um spätere Feuchte- und Schimmelschäden zu vermeiden, so die Experten von TÜV SÜD.
Was der Keller nicht braucht: Absolut verzichtbar sind Wasserschäden im Keller. Um von vornherein sicherzugehen, sollte man noch vor dem Start der Planungen folgende Frage klären: Bis zu welchem Niveau können Grund- und Schichtenwasser im Falle eines Unwetters ansteigen? Anlaufstationen für diese Frage sind das Bauamt und die Nachbarn. Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte zusätzlich einen Bodengutachter einschalten. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn es sich um ein Grundstück in Hanglage handelt. Wenn die Wasserverhältnisse nicht zweifelsfrei klar sind, dann gehören laut TÜV SÜD wasserdichte Lichtschächte zum absoluten Muss einer sicheren Kellerausstattung.
Was der Gesetzgeber fordert: Wer im Untergeschoss Aufenthaltsräume einrichtet, muss auch für einen Notausgang sorgen - das geht am besten, wenn man ihn von vorneherein einplant.
Was Extras ausmachen: Eine Kelleraußentreppe, die direkt in den Fahrradraum führt - das kann sehr praktisch sein - aber auch teuer. Denn hier ist auf die Abdichtung ein besonderes Augenmerk zu legen, damit sich über die Außentreppe nicht lästige Baumängel einschleichen.