Die Verordnung betrifft neben Puppen, Puzzles oder Büchern unter anderem auch Gartentrampoline. Über das Verbot krebserregender, erbgutverändernder oder die Fruchtbarkeit gefährdender Stoffe hinaus enthält der neue Entwurf der EU-Kommission weitere Vorgaben. Sie sollen in der EU in Verkehr gebrachtes Kinderspielzeug noch sicherer machen und zielen unter anderem auf Umwelthormone und Stoffe, die Atemwege, Immunsystem und Nervensystem beeinträchtigen. Auch kommt ein digitaler Produktpass für Spielzeug. Er weist die Konformität des Artikels mit der neuen Verordnung aus und ist auch nötig, um Spielzeug aus dem Ausland in der Europäischen Union in Verkehr zu bringen. Ziel ist damit auch, zuständige Zollstellen zu entlasten.
Trotz Übergangsfristen frühzeitig handeln
Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung soll es Übergangsfristen geben: Spielzeug, das die bisherige EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllt, darf nach Inkrafttreten der Verordnung noch bis zu 30 Monate lang auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate verkauft werden. Dann muss es aus dem Verkehr gezogen werden. TÜV SÜD empfiehlt Spielzeugherstellern, sich möglichst früh auf die neue Richtlinie einzustellen. „Die Neu- und Weiterentwicklung von Spielzeugen nimmt oft sehr viel Zeit in Anspruch. Hersteller profitieren später im Wettbewerb, wenn sie schon jetzt die Anforderungen der neuen Verordnung berücksichtigen”, sagt Robert Ziegler, Spezialist für Spielzeugsicherheit bei TÜV SÜD Product Service in München.
Seit vielen Jahren unterstützt TÜV SÜD Spielzeughersteller in Sachen Sicherheit: Unternehmen können ihre Produkte durch den Prüf- und Zertifizierungsdienstleister mit Hauptsitz in München prüfen und zertifizieren lassen. Mit seinem internationalen Netzwerk und Standorten in vielen Ländern ist TÜV SÜD dazu in der Lage, Spielzeugartikel weltweit nach den Vorschriften vor Ort zu prüfen.
Zeitplan der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat den ersten Vorschlag für die neue Verordnung am 28. Juli 2023 vorgelegt. Vorbehaltlich weiterer Konsultationen wird die neue Regelung voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten und dann die bisherige EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen.
Weitere Informationen: https://www.tuvsud.com/ps-pruefung-spielzeug