Erste Hilfe
Ersthelfer
Jedes Unternehmen benötigt einen ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer. Hat eine Firma mehr als 20 versicherte Mitarbeiter, müssen 5 bis 10 Prozent der Versicherten als Ersthelfer zur Verfügung stehen. Da sie im Ernstfall gerufen werden, brauchen sie alle zwei Jahre eine Fortbildung, damit das Wissen nicht in Vergessenheit gerät und auf dem aktuellen Stand ist.
Erste Hilfe-Material
Auch Verbandszeug muss in ausreichenden Mengen vorhanden sein, damit wirksam Erste Hilfe geleistet werden kann. Dieses muss so aufbewahrt werden, dass es schnell erreichbar und vor äußeren Einflüssen wie Nässe oder extremen Temperaturen geschützt ist. Der Aufbewahrungsort muss dabei deutlich mit einem weißen Kreuz auf grünem Hintergrund gekennzeichnet sein. Je mehr Mitarbeiter ein Betrieb hat, desto mehr Verbandskästen sind bereit zu halten. Der Inhalt ist regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Notruf
Auf dem Telefon oder in unmittelbarer Nähe sollten alle wichtigen Notrufnummern vermerkt sein, denn gerade in einer Extremsituation entfallen auch die einfachsten Telefonnummern. Hier sollten auch die Namen und Telefonnummern der Ersthelfer vermerkt sein.
Dokumentation
Jede Erste Hilfe-Leistung im Unternehmen muss im Verbandbuch dokumentiert werden, damit sie nachvollziehbar und nachweisbar ist. Das Buch ist fünf Jahre lang aufzubewahren.
Brandschutz
Rettungswege und Notausgänge
Bei den baulichen Gegebenheiten muss darauf geachtet werden, dass Rettungswege und Notausgänge vorhanden sind und diese nicht zugestellt oder mit Hindernissen wie verschlossenen Türen versehen sind. Zudem sind sie mit Rettungszeichen zu kennzeichnen, die auch im Dunkeln gut sichtbar sind.
Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
Mitarbeiter sind regelmäßig zu schulen und zu unterweisen, wie sie bei einem Brand das Gebäude schnellstmöglich verlassen, wie einem Brand vorgebeugt werden kann und wie sie kleine Feuer selbst bekämpfen können. Regelmäßige Räumungsübungen und Pläne mit den Notausgängen an der Wand helfen dabei, das Wissen zu behalten.
Verhalten im Notfall
Wird ein Brand festgestellt, ist dieser mit genauer Ortsbeschreibung sofort der Feuerwehr zu melden. Personen in der Umgebung müssen sofort gewarnt und zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert werden. Dies sollte nach Möglichkeit auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen und keinesfalls mit einem Aufzug geschehen. Sind alle Mitarbeiter in Sicherheit, können bei kleineren Bränden auch eigene Löschversuche gestartet werden.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Gesundheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM