Ein Schuh sollte über eine gute Passform verfügen, eine modische Farbe und Form haben sowie im besten Fall auch noch wasserfest sein. Um diese Ansprüche an einen Schuh zu erfüllen, müssen Leder und Stoffe in der Produktion mit verschiedensten Chemikalien behandelt werden.
Information über Inhaltsstoffe
Derzeit im Fokus des Gesetzgebers sind CMR-Substanzen (Cancerogen Mutagen Reprotoxic), die in Textilen, Leder oder Kunststoffen enthalten sein können. „Hier gibt es vom Gesetzgeber Grenzwerte, die einzuhalten sind, da diese Stoffe u.a. krebserregend sein können. Weder möchte der Verbraucher diese Substanzen am Fuß haben, noch sollten die Arbeiter bei der Herstellung diesen gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sein“, erklärt Matthias Rosenthal.
Es lohnt sich, den Schuh vor dem Kauf genauer zu betrachten. Riecht das Produkt auffällig nach Klebstoff, so ist dies ein erster Hinweis auf noch eventuell vorhandene Lösungsmittel. Nicht immer ist der Preis ein verlässliches Merkmal für ein schadstoffarmes Produkt, da es auch Hersteller im mittleren Preissegment gibt, die freiwillig die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte unterschreiten.
Informationen für Verbraucher bietet beispielsweise die Webseite von cads e.V. (www.cads-shoes.com). Diese Initiative des Deutschen Schuhinstituts hat sich zum Ziel gesetzt, die Herstellung und Vermarktung schadstofffreier Schuhe und Schuhmaterialien sowie einer umweltverträglichen Produktion über die gesetzlichen Vorgaben hinaus voranzutreiben. Fast alle deutschen Schuhhersteller und -marken haben sich dieser Initiative angeschlossen.
Wer es genauer wissen möchte, kann sich als Verbraucher auf die sogenannte REACH-Verordnung berufen. Diese EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt den sicheren Umgang mit Chemikalien. Die Verantwortung für den Einsatz von Chemikalien geht von den staatlichen Stellen weitgehend auf die Hersteller, Importeure und Anwender über. Das Ziel ist ein intensiver Informationsaustausch innerhalb der Lieferkette. REACH gilt unmittelbar in allen Ländern der EU, die Umsetzung erfolgt durch die national zuständigen Behörden und die neu gegründete Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki. Hersteller sind verpflichtet, auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen zu antworten, ob in dem Verkaufsartikel ein sogenannter SVHC-Stoff enthalten ist (Substance of Very High Concern).
Einheitliche Marktüberwachung in der EU
Für alle Länder der EU gelten dieselben Gesetze, die den maximalen Schadstoffgehalt in Schuhen regeln. „Die Hersteller unterliegen zwar keiner Verpflichtung, ihre Produkte von einem externen Institut prüfen zu lassen. Allerdings machen sie sich strafbar, sollten sie die Grenzwerte überschreiten“, erläutert Matthias Rosenthal. Ab November 2020 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, in der die Grenzwerte für neue Substanzen festgelegt wurden. Viele Hersteller gehen aber sogar einen Schritt weiter und unterschreiten freiwillig die Vorgaben.
Welche Siegel gibt es?
„Im Gegensatz zur Bekleidung sind bei Schuhen Prüfsiegel kaum zu finden. Wer wissen will, welche Hersteller ihre Produkte auf Schadstoffe extern prüfen lassen, muss im Internet suchen oder sich im Fachhandel beraten lassen“, so der TÜV SÜD-Experte. Wenn es auch häufig nicht direkt am Produkt ausgewiesen ist, so nutzen diverse Schuhhersteller dennoch die Prüfung und das Siegel „TÜV SÜD schadstoffgeprüft“ (das blaue Oktagon). Das Prüfzeichen wird im Rahmen einer freiwilligen Prüfung und Zertifizierung vergeben und basiert auf zahlreichen Anforderungen. Diese legen unter anderem die Verfahren zur Bestimmung von diversen Schadstoffen in Ledern, Kunststoffen und Zubehören fest, die bei der Schuhproduktion eingesetzt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/konsumgueter-und-handel/schuhe-und-leder