Leistungsgewandelte Mitarbeiter haben besondere Ansprüche, auf die im Unternehmen Rücksicht zu nehmen ist. "Kann ein Mitarbeiter durch einen Unfall oder eine Krankheit ganz unerwartet nicht mehr seine volle Leistung abrufen, darf der Arbeitgeber ihn trotz langem gesundheitsbedingten Ausfall nicht ohne Weiteres entlassen," erklärt Dr. Rumen Alexandrov, Fachlicher Leiter Arbeitsmedizin bei der TÜV SÜD Life Service GmbH. "Ziel ist, den Mitarbeiter wieder fest zu integrieren." Da auch der Arbeitgeber mit der unvorhergesehenen Situation möglicherweise überfordert sein kann, steht der Betriebsarzt beratend zur Seite.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), für das auch ein Integrationsteam im Unternehmen gebildet werden kann, soll die Wiedereingliederung in den Betrieb nach einer Pause von sechs Wochen oder länger unterstützen. (Dabei ist das BEM nach SGB X § 84 nicht mit der stufenweisen Wiedereingliederung durch die Krankenkasse nach SGB V zu verwechseln.) Das Integrationsteam besteht unter anderem aus Mitgliedern der Personalabteilung, des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und gegebenenfalls dem Betriebsarzt. Diese versuchen gemeinsam einen Weg zu finden, mit dem eine Wiedereingliederung des Mitarbeiters in das Unternehmen möglich wird. Die Vorteile des BEM sind vielfältig. Es werden Kosten gespart, da keine Ersatzkraft eingestellt werden muss, die Kompetenzen des Mitarbeiters bleiben erhalten und die Zufriedenheit sowie die Motivation der Beschäftigten verbessern sich. Auch das Image des Unternehmens wird positiv beeinflusst, was sich unter anderem auch auf die Personalsuche auswirkt.
Wie die tatsächliche Anpassung des Arbeitsplatzes aussieht, kann nicht pauschal beschrieben werden, da sie immer individuell erfolgen muss. So benötigt zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer einen Aufzug, große Türen und ein weiträumiges Büro. Ein Blinder könnte damit wenig anfangen. Er braucht für den Computer eine spezielle Tastatur und ein Programm, das ihm Dokumente vorlesen kann. Aus diesem Grund sollte der Arbeitgeber nicht nur mit dem betroffenen Mitarbeiter, sondern auch mit dem Betriebsarzt und den technischen Beratern des Rehabilitationsträgers sprechen. Damit können sowohl die Bedürfnisse des Mitarbeiters als auch die individuellen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes erfasst werden. Ist der Mitarbeiter in seiner körperlichen Tätigkeit eingeschränkt, hatte beispielsweise zunächst Rückenschmerzen und in Folge dessen einen Bandscheibenvorfall, werden technische Hilfsmittel nötig. Diese können ein spezieller Bürostuhl oder ein elektrisch-höhenverstellbarer Tisch sein. Der zuständige Rehabilitationsträger, zum Beispiel die DRV, übernimmt unter Umständen die Kosten. Auch eine unterstützende Arbeitsassistenz kann für bis zu drei Jahre bewilligt werden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Kerntätigkeit weiterhin vom Arbeitnehmer ausgeführt wird. Sollte nach der erfolgreichen Eingliederung die Arbeitsassistenz immer noch gebraucht werden, kann sie vom Integrationsamt genehmigt werden und den Arbeitnehmer weiterhin unterstützen.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen in puncto Gesundheitsmanagement
Die TÜV SÜD Life Service GmbH betreut die Mitarbeiter von knapp 10.000 Unternehmen in Deutschland beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und entwickelt individuelle Lösungen zum Umgang mit Stress, zur Förderung der Arbeitsmotivation, bei Suchtgefährdung sowie bei Über- oder Unterforderung. Das Ziel ist stets, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen. "Die Mitarbeiter honorieren dies durch bessere Leistungsfähigkeit. Kosten durch Arbeitsunfälle, einseitige Belastungen und Krankheiten helfen wir zu verringern und auch Leistungseinbrüche durch psychischen Stress oder Überforderung können unsere Experten durch ein durchdachtes Betriebliches Gesundheitsmanagement wirksam abfedern", erläutert Herbert Huß, Geschäftsführer der TÜV SÜD Life Service GmbH.
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