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Ohne Vorregistrierung droht Herstellungs- und Importstopp

(lifePR) (München, )
Durch die neue EU-Chemikalienverordnung REACH geht die Verantwortung für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen weitgehend auf Hersteller, Importeure und Anwender über. Diese müssen sich auf die 6-monatige Vorregistrierungsphase für Altstoffe vorbereiten, die am 1. Juni 2008 startet. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen dabei, das komplexe Regelwerk rechtzeitig umzusetzen und die fortlaufende Produktion sicherzustellen.

"Zahlreiche Unternehmen sind durch REACH zum ersten Mal von den Regelungen des europäischen Chemikalienrechts betroffen", sagt Dr. Fritz Prechtl, REACH-Manager bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das gilt vor allem für nachgeschaltete Anwender, die umfassende Informationspflichten erfüllen und in bestimmten Fällen die Stoffe sogar selbst registrieren müssen. Für die Vorbereitung bleibt den Unternehmen nur wenig Zeit, bereits am 1. Juni 2008 beginnt die 6-monatige Vorregistrierungsfrist für Altstoffe. "Die Vorregistrierung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Stoff bis zur eigentlichen Registrierung im Rahmen von Übergangsfristen weiterhin verwendet werden kann", erklärt Dr. Prechtl. Die Übergangsfristen für die Weiterverwendung von Altstoffen sind nach Gefahrenpotenzial und Menge gestaffelt und gelten maximal bis zum Jahr 2018. "Nicht vorregistrierte Stoffe", so die Warnung des REACH-Managers, "dürfen ab 2009 in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt und auch nicht mehr in den europäischen Binnenmarkt importiert werden."

Betroffenheitsanalyse, Stoffinventar, Handlungsplan, Registrierungsdossier Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Hersteller, Importeure und Anwender mit einem umfassenden Dienstleistungspaket bei der fristgerechten Umsetzung der REACH-Verordnung. Die Leistungen umfassen unter anderem die Beratung zu REACH, die Prüfung von möglichen Auswirkungen im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse, die Entwicklung eines Handlungsplanes, die Erstellung von Stoffinventaren, die Abstimmung mit Lieferanten, Kunden und Behörden, die Erstellung und/oder Prüfung von Sicherheitsdatenblättern sowie die Erstellung von Registrierungsdossiers. "Wir stehen unseren Kunden als kompetente Partner bei der Umsetzung dieses komplexen neuen Regelwerks zur Seite", betont Dr. Fritz Prechtl. "Dabei dreht sich alles um die entscheidende Frage, wie die betroffenen Firmen ihre unternehmerischen Tätigkeiten ungestört und ununterbrochen fortsetzen können." Der Chemikalienexperte von TÜV SÜD Industrie Service ist zertfizierter "REACH-Multiplikator". Diesen Lehrgang haben die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und die Wirtschaftskammer Österreich ins Leben gerufen, um besonders qualifizierte REACH-Experten auszubilden und damit die Basis für die sachgerechte Umsetzung des Regelwerks auf breiter Ebene zu schaffen.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen von TÜV SÜD im Zusammenhang mit REACH gibt es unter www.tuev-sued.de/REACH oder E-Mail: REACH@tuev-sued.de
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