Vorsicht: Ein Besuch in der Waschanlage sollte jedem Auto regelmäßig gegönnt werden. Dort können Bürsten und Wasser an Stellen am und vor allem unter dem Fahrzeug gelangen, die besonders der Reinigung und Pflege bedürfen. Damit aus dem Jungbrunnen aber kein Fiasko wird, sollte der Fahrer ein paar Dinge beachten. Zum Beispiel Türen, Fenster und gegebenenfalls das Schiebedach schließen. Das klingt selbstverständlich, aber ein nur wenig geöffnetes Glas-Schiebedach kann schon mal übersehen werden, besonders dann, wenn die Sonnenjalousie am Wagenhimmel wegen der Zugluft zugezogen ist. Auch eine nicht geschlossene Tankdeckelklappe kommt immer wieder vor. Die Antenne ist ein weiterer Quell von potentiellem Verdruss. Sie muss eingefahren oder abgeschraubt werden, bevor die Bürstenwalzen ihr Werk beginnen.
Weiterer Tipp von TÜV SÜD: Wer während des Waschvorgangs im Auto sitzen bleibt, sollte unbedingt aufs Radiohören verzichten, sofern das Modell über eine automatisch ein- und ausfahrende Antenne verfügt. Die Außenspiegel sollten, wenn möglich, eingeklappt werden, bevor die Fahrt ins Nass beginnt. Die Scheibenwischer gehören in die Ruhestellung. In die Waschstraße sollte man möglichst gerade einfahren und sich genau in der Mitte der vorgegebenen Spur halten. In Anlagen, in denen das Fahrzeug gezogen wird, darf der Lenker logischerweise weder Fuß- noch Handbremse aktivieren. Stichwort Bremse: Nach dem Waschgang ist auf den ersten Metern mit erheblich verminderter Bremswirkung zu rechnen – eine Folge von Feuchtigkeit und Waschmittelzusätzen. Generell gilt, den Anweisungen des Waschanlagen-Personals oder den Hinweisen auf entsprechenden Tafeln und Aushängen Folge zu leisten.
Umsicht: Wenn an dem Fahrzeug nachträglich Änderungen vorgenommen wurden, ist meist besondere Vorsicht geboten in puncto Waschanlage. Das gilt vor allem für fremd installierte Spoiler, Luftleitkanten, Hutzen, Luftein- und -auslassöffnungen, Zusatzscheinwerfer, so die Fachleute von TÜV SÜD. Grundsätzlich muss sich hier der Fahrzeughalter versichern, dass solche Zusatzinstallationen so fest sitzen, dass sie sich durch den Waschvorgang nicht selbstständig machen. Wenn der jeweilige Zusatzteile-Hersteller grünes Licht für die Waschstraßen-Tauglichkeit gibt, heißt das zwar in der Regel, dass er im Schadensfall für entstehende Kosten aufkommen dürfte. Andererseits kann der Betreiber der Waschanlage die Haftung hierfür trotzdem ablehnen – zumal seine Anlage ebenso Schaden nehmen kann. Das gilt insbesondere auch für tiefer als normal gelegte Fahrzeuge und spezielle Räder oder Felgen. Zwar lassen sich in modernen Waschanlagen bestimmte Komponenten wie Wasserstrahlen und Bürsten auch individuell einstellen oder abschalten – etwa für Cabriolets mit geschlossenem Stoffdach -, aber letztlich gilt hier, was das Servicepersonal entscheidet. Das war auch schon bei bestimmten unveränderten Serienfahrzeugen der Fall, doch sind solche konstruktionsbedingten „serienmäßigen“ Schwachstellen für Waschanlagen mittlerweile eher selten geworden.
Nachsicht: Wenn dennoch einmal ein Schaden durchs Waschen entsteht, indem etwas kaputt oder zerkratzt ist, sollte man dies dem Betreiber umgehend mitteilen. Wer dann für den Schaden haftet, ist keineswegs immer klar und eindeutig festgelegt.