Die richtige Einrichtung: Bereits bei der Einrichtung eines Büros muss eine Menge beachtet werden, um den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Einige Vorgaben macht der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter anderem festgehalten, dass Verbindungswege zum Arbeitsplatz mindestens 60 cm breit, Fenster, Lichtschalter und Heizungen frei zugänglich und Kabel trittsicher verstaut sein müssen. Die Räume brauchen eine gleichmäßige und vollständige Ausleuchtung, ein an die Anzahl der Mitarbeiter angepasstes Klima und individuell einstellbare, ergonomische Arbeitsplätze. Lose Bodenplatten, Risse im Bodenbelag und kaputte Treppenstufen müssen unbedingt ausgebessert werden, um Stürze zu vermeiden.
Sichere Elektrogeräte: Auch wer nicht viel Geld in die Ausstattung investieren kann, sollte nicht an der falschen Stelle sparen. Bei billigen elektrischen Geräten besteht die Gefahr, dass sie leicht überhitzen und im schlimmsten Fall sogar einen Brand auslösen. Beim Kauf ist es daher ratsam, auf das GS-Zeichen zu achten, da diese Geräte von einer unabhängigen Stelle überprüft und als sicher bewertet wurden. Vorsicht auch bei Mehrfachsteckerleisten: Schließt man viele Starkverbraucher an, besteht das Risiko der Überlastung und Brandgefahr. Aus demselben Grund sollten elektrische Apparate bei Nichtgebrauch komplett ausgeschaltet und defekte Geräte auf keinen Fall benutzt werden. Wichtig ist auch, dass defekte elektrische Arbeitsmittel nur von einem Fachmann repariert werden dürfen.
Organisation: Fluchtwege und Notausgänge müssen zugänglich und gut erkennbar gekennzeichnet sein und dürfen nicht durch Möbel oder Kartons zugestellt werden. Zur Grundausstattung gehört je nach Größe der Büros mindestens ein Feuerlöscher, der regelmäßig gewartet und geprüft wird. Alarm-, Flucht- und Rettungspläne sollten gut sichtbar aufgehängt werden und regelmäßige Übungen bereiten auf den Ernstfall vor. Häufige Brandursachen lassen sich jedoch leicht vermeiden und sollten in regelmäßigen Mitarbeiterunterweisungen angesprochen werden. Glimmende Zigaretten- und Streichholzreste sind - im wahrsten Sinne des Wortes - brandgefährlich, vor allem wenn sie im Papiermüll entsorgt werden. Zusätzliche Heizvorrichtungen sollten genau wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher Kerzen und jedes andere offene Feuer nicht unbeaufsichtigt sein.
Das richtige Verhalten: Um beispielsweise Zusammenstöße zu vermeiden, sollte in Gängen nicht gerannt und langsam um Ecken gebogen werden. Der Laufweg sollte im Auge behalten und nicht nebenbei Ausdrucke gelesen oder Dokumente sortiert werden. Türen und Treppen sind ebenfalls Sicherheitsrisiken: Eine zu schwungvoll geöffnete Tür trifft leicht eine dahinter stehende Person und auf Treppen führt Unachtsamkeit schnell zum Stolpern, Ausrutschen und damit zu Verletzungen. Daher muss auch im Büro geeignetes Schuhwerk getragen werden. Damit niemand dagegen läuft, sollten Schränke und Schubladen immer sofort wieder geschlossen und Verkehrswege nicht mit Kartons oder ähnlichem in Hindernisstrecken verwandelt werden. Um schmerzhaftes Anstoßen zu verhindern, sollten Regale nie in Kopfhöhe oder direkt über einem Sitzplatz angebracht werden. Schmale, hohe Regale und Schränke müssen zum Schutz gegen Umfallen an der Wand verankert werden. Geeignete Aufstiegshilfen im Büro sind kleine Tritte oder Podestleitern - auf keinen Fall der Drehstuhl!
Notfallvorsorge: Auch wenn niemand gerne mit dem Schlimmsten rechnet, sollte man doch darauf vorbereitet sein. Daher ist es wichtig, dass es je nach Größe des Unternehmens genügend ausgebildete Ersthelfer gibt. Die Namen dieser Personen sowie die Anweisungen für die Erste Hilfe müssen leicht zu finden sein. Gut und erfolgreich kann nur geholfen werden, wenn genügend Verbandskästen vorhanden und im Bedarfsfall schnell erreichbar sind. Der Inhalt, zu dem Pflaster, Verbandsmaterial wie Mullbinden und Verbandstücher, Kompressen, Einmalhandschuhe, eine Rettungsdecke und eine Schere gehören, muss nach jedem Gebrauch wieder aufgefüllt werden. Achtung: Die Normen, die den Inhalt der Verbandskästen für Arbeitsstätten regeln (DIN 13157 und DIN 13169), wurden im November 2009 neu gefasst. Neu sind z.B. Kältesofortkompressen.