Keine Panik: Das Aus für die Speicherheizsysteme kommt mit langer Vorankündigung. In Gebäuden ab sechs Wohneinheiten dürfen die Elektroheizsysteme nur bis 31. Dezember 2019 betrieben werden. Paragraph 10a der EnEV nennt aber einige Ausnahmen: Nachtspeicheröfen, die ab 1990 eingebaut wurden, dürfen insgesamt 30 Jahre in Betrieb bleiben. Und wenn die Heizleistung nicht mehr als 20 Watt pro Quadratmeter beträgt, ist ebenfalls keine Umrüstung erforderlich. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es ebenfalls keine Umrüstpflicht. Frühzeitig schlau machen sollten sich aber Besitzer von Eigentumswohnungen in Anlagen mit mehr als fünf Wohneinheiten, so der Hinweis der TÜV SÜD-Experten. Die EnEV richtet sich nämlich nicht nach den Eigentumsverhältnissen, sondern nur nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Kein Anschluss: Wer aus Stromkosten- und Umweltgründen die Stromspeicherheizsysteme bereits jetzt austauschen möchte, steht vor der Frage nach einer geeigneten Alternative. Weil die Nachtspeicherheizung nur einen Stromanschluss, aber keine Rohrleitungen, Schornsteine oder Heizkessel braucht, stehen für bestimmte Heiztechnologien keine Anschlüsse zur Verfügung. Je nach Baujahr und Ausstattung der Gebäude lassen sich aber eventuell alte Kaminzüge reaktivieren, so der Hinweis von TÜV SÜD. Eine Alternative könne dann auch der Einbau von Einzelöfen sein, die mit Holzpellets befeuert werden. Wer nach wie vor auf das Heizen mit Strom setzt und den Kauf einer Wärmepumpe ins Kalkül zieht, sollte sich über eines im Klaren sein: Die Wärmepumpe braucht als "Sparringspartner" sinnvollerweise eine Flächenheizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen - also möglichst eine Fußbodenheizung. Diese lässt sich aber im Bestand nicht immer realisieren. Welche Alternativen habe ich im Einzelnen? Was gibt das Gebäude an Rahmenbedingungen vor? Was lohnt sich für Geldbeutel und Umwelt am meisten? Diese Fragen sollte man frühzeitig mit Fachleuten diskutieren. Und: Stehen am Gebäude sowieso größere Arbeiten an, kann man diese idealerweise mit der Heizungsmodernisierung kombinieren, um nicht in zehn Jahren wieder eine "Großbaustelle" einrichten zu müssen.
Kein Risiko: Wenn die Entscheidung für die Ausmusterung der Nachtspeicheröfen gefallen ist, lautet die wichtigste Frage: Ist in den Heizkörpern möglicherweise Asbest enthalten? Wer sich nicht sicher ist, sollte auf jeden Fall einen Fachmann einschalten. Wenn Asbest vorhanden ist, muss eine Fachfirma mit der Entsorgung betraut werden. Nähere Informationen gibt es bei den Umweltämtern der Städte und Gemeinden. Der Hintergrund: Die winzigen Asbestfasern, die bei Beschädigungen im Zusammenhang mit dem Abbau der Speicheröfen eventuell frei werden, können über die Atemluft aufgenommen werden.