Die drei bisherigen Richtlinien sollen durch zwei neue EU-Verordnungen ersetzt werden. Damit kommen massive Veränderungen auf die Akteure der Branche zu. Ein Beispiel ist die Pflicht zum systematischen Qualitätsmanagement für Importeure, Vertreiber und EG-Repräsentanten. Obwohl die Regelungen frühestens Mitte nächsten Jahres in Kraft treten sollen, sollten sich Unternehmen rechtzeitig darauf vorbereiten.
"Wir können bereits heute sagen, was höchstwahrscheinlich verlangt wird. Außerdem sind EU-Verordnungen - im Gegensatz zu Richtlinien - in den Mitgliedsstaaten unmittelbar wirksam. Sie müssen nicht erst mittels langwieriger Verfahren in nationales Recht umgesetzt werden", sagt Dr. Susanna Kerschl, Expertin für Medizinprodukterecht bei TÜV SÜD. Bei der Einführung eines Qualitätsmanagements zum Beispiel komme es erfahrungsgemäß am Anfang immer wieder zu Problemen, die man schlecht vorhersehen könne. Wer diese Hindernisse frühzeitig bewältigt, ist später nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern hat auch einen Wettbewerbsvorteil, weil er effizienter arbeiten kann.
Zudem könnten sich Medizinprodukte-Hersteller, Distributoren, Importeure und EG-Repräsentanten profilieren, wenn sie im außereuropäischen Raum als kompetente Ansprechpartner bezüglich der neuen Rechtslage wahrgenommen würden. In ihrem Seminar "MDD Recast - Requirements for authorized representatives, importers and distributors" am 11. Dezember 2013 in München berichtet Dr. Kerschl umfassend und praxisnah über die wichtigsten Neuerungen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tuev-sued.de/... , TÜV SÜD Akademie GmbH, Birgit Klusmeier, Tel.: 089 / 5791-3306, E-Mail: birgit.klusmeier@tuev-sued.de.