Von Birkach bis Zuffenhausen gilt seit Anfang Juli 2010: Die Stuttgarter wollen die Luft verbessern und lassen deswegen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette innerhalb der Stadtgrenzen fahren. Dabei gehen die Schwaben mit kleineren Schritten als andere Kommunen voran. In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen seit Jahresbeginn nur noch Autos mit grüner Plakette in die Stadt. Das wird rund um den Killesberg erst 2012 der Fall sein. Viele andere Städte ziehen aber bereits in den kommenden Monaten die Schraube weiter an. Dazu Philip Puls, Fahrzeugexperte bei TÜV SÜD: "Die nächsten Städte sind München und Leipzig. In München gilt ab Oktober 2010 - Einfahrt in den Innenbereich nur noch mit grüner und gelber Plakette. Die Leipziger starten gleich ausschließlich mit "grün" - ab März 2011." Den letzten Schritt zur grünen Plakette vollziehen die Bayern erst im Oktober 2012. Dann sind neben Dieselfahrzeugen mit den Schadstoffgruppen 2 und 3 besonders auch solche Selbstzünder vom Einfahrverbot betroffen, die bereits auf Euro 3 umgerüstet wurden - zum Erhalt der gelben Einfahrterlaubnis.
Zuschuss erweitert
Seit Juni 2010 wird die Nachrüstung wieder mit 330 Euro bezuschusst - rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Voraussetzungen: Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007, Nachrüstung zwischen Januar und Dezember 2010. Gefördert werden nun auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die nach dem 13. Mai 2010 nachgerüstet wurden. Weitere Voraussetzungen hier: Der Selbstzünder muss vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres. Anträge dazu können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.
Steuermalus umgehen
Wer nachrüstet, umgeht außerdem eine steuerliche Benachteiligung, die seit April 2007 Besitzer von ungefilterten Selbstzündern trifft. Der Steuermalus: Noch bis März 2011 zahlen Fahrer ohne Filter generell 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum mehr an den Fiskus. "So lohnt sich Umrüsten auf jeden Fall", sagt Puls.
Ausnahmeregelungen gelten weiter
Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" dürfen auch weiter ohne Plakette in die Umweltzonen fahren - bundesweit. Oldtimer sind ebenfalls von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" zugelassen sein. Achtung: Anwohner von Umweltzonen sind nicht grundsätzlich von der Plaketten-Pflicht befreit. Das gilt zudem für Pendler, Umzugswagen, Handwerkerfahrzeuge oder solche mit ausländischer Zulassung oder roter Händlernummer.
Umrüstung lohnt
Auch für Besitzer von Benzinern, beispielsweise Youngtimern, ist Umrüsten manchmal eine Möglichkeit. Einfach beim Hersteller nachfragen, ob ein geregelter Katalysator zum Nachrüsten zur Verfügung steht. Damit gibt's dann die grüne Plakette. Eine Auskunft darüber, ob der Oldie für den Filter taugt, gibt es natürlich in jedem TÜV SÜD Service-Center - ebenso die Plaketten..
Alles weitere rund um die Umweltzonen unter www.tuev-sued.de/...