Erde: Bei der Ernte vom Feld auf die Straße verschleppte Ackererde kann die Fahrbahn zur Rutschbahn machen. „Nasse Erde kann genauso glatt sein wie eine schneebedeckte Fahrbahn“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Die Reifen haben nur noch rund ein Fünftel der Haftung, die sie bei trockenem Asphalt bieten. Während jedoch bei Schnee recht vorsichtig gefahren wird, passen viele Autofahrer die Geschwindigkeit auf verschmutzten Straßen kaum an.
Laub: Ähnlich rutschig wie Erde und Schnee ist nasses Laub. Jeder etwas kräftigere Tritt auf die Bremse ruft sofort das Anti-Blockier-System (ABS) auf den Plan. Daher ist es nur sinnvoll, bei Laub auf der Straße das Tempo zu drosseln. So verdecken die Blätter möglicherweise Schlaglöcher, Steine und andere Hindernisse.
Regen: Dunkelheit und Scheibenwischerschlieren machen die Fahrt durch Niederschlagsgebiete jetzt anstrengend. Während des ersten Regens nach längeren Trockenperioden droht neben Aquaplaning noch ein Schmierfilm. Er entsteht aus einem Gemisch aus Straßenstaub, Reifenabrieb und anderen Verschmutzungen, dass bei Kontakt mit Wasser mitunter sogar Schaumränder bildet. Dies ist dann ein untrügliches Zeichen für Rutschgefahr. Scheibenwischer, die selbst nach gründlicher Reinigung von Wischblättern und Scheibe nicht mehr streifenfrei säubern, sollten ausgetauscht werden, so der Hinweis von TÜV SÜD.
Frost: Je nach Region und Großwetterlage tritt bereits der erste Frost auf. Gut, wenn Fahrer und Auto darauf vorbereitet sind. Winterreifen sind bei Reif, Eis und Schnee Pflicht und eine vorausschauende Fahrweise ebenso. TÜV SÜD empfiehlt, sich nicht zu sehr auf eine eventuell vorhandene Außentemperaturanzeige zu verlassen. „Sie unterliegt anderen Umwelteinflüssen und die Temperatur auf dem Asphalt kann wesentlich niedriger sein“, erklärt Lang. Unterhalb von drei Grad müsse außer bei sehr trockener Witterung stets mit Glätte gerechnet werden. Besonders gefährdet seien Brücken, Waldschneisen und Straßeneinschnitte.
Nebel: Eine Verkehrsregel, die bei Nebel viel zu wenig beachtet wird: Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur, wenn weniger als 50 Meter Sicht vorhanden ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet sein. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist schon früher zulässig; außer bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall.
Licht: Gerade, weil die Tage jetzt viel kürzer sind und bis 21. Dezember noch an Tageslicht-Stunden verlieren werden, ist das Abblendlicht so wichtig. TÜV SÜD empfiehlt, generell mit Licht zu fahren. „Auch bei modernen Autos mit Tagfahrlicht daran denken, rechtzeitig zum vollen Licht zu wechseln“, sagt Lang. Selbstverständlich muss die gesamte Beleuchtung des Autos in gutem Zustand sein.
Wer den Lichttest im Oktober nutzt, ist auf der sicheren Seite. Noch bis Ende des Monats checken die TÜV SÜD Service-Center und Werkstätten kostenlos Funktion und Einstellung von Scheinwerfern und restlicher Beleuchtung. Schnell und einfach zu finden ist das nächste Service-Center unter www.tuev-sued.de