Gesetzlich vorgeschrieben und von Herstellern oder Händlern gleich beim Einkauf mitzuliefern sind die folgenden Informationen:
- die Handelsbezeichnung der jeweiligen Fischart mit wissenschaftlichem Namen,
- die Produktionsmethode,
- das Fanggebiet und die Fanggeräte-Kategorie,
- ein Auftauhinweis und
- das Mindesthaltbarkeitsdatum.
In einer TÜV SÜD Haushaltsbefragung mit 540 Befragten von Januar 2017 ergibt sich unter den abgefragten Informationen eine klare Priorität für den „Zeitpunkt des Fanges“: 66% der Teilnehmer sagen, dass dies für sie eine sehr wichtige oder wichtige Information beim Einkauf von frischem Frisch ist. Der „Nährwert des Erzeugnisses“ folgt in der Rangfolge mit 55% gleich danach. Informationen ethischer oder sozialer Art sowie konkretere Beschreibungen zu Produktionsmethode oder -technik nehmen in dieser Umfrage eine Mittelposition ein. Eher weniger wichtig sind dem Verbraucher Angaben über das Fanggerät, den Flaggenstaat des Fischereifahrzeuges oder auch die Angabe des Hafens, in dem das Erzeugnis angelandet wurde.
Lachs, Seelachs, Rotbarsch, Kabeljau, Forelle oder Karpfen sind in Deutschland die beliebtesten Fischsorten. Zeitpunkt des Fanges oder – bei Aquakulturerzeugnissen – der Entnahme sowie Informationen rund um den Nährwert des Fisches oder Fischerzeugnisses sind derzeit aber nur freiwillig zu deklarieren und deshalb nicht immer zu finden. Verbraucher bringen diese Angaben jedoch mit den Werten Frische und Gesundheit in Verbindung. Zwei Kriterien also, die den Verbrauchern als Schlüsselinformationen für die Auswahl von Fisch – aber auch von allen anderen Lebensmitteln – dienen.
Weitere Informationen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter: www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel.