Angesichts immer stärker zunehmenden Schwerverkehrs ist die Kapazität der Raststätten und Parkplätze bereits mehr als ausgereizt. Hinzu kommt, dass viele Trucker in ihrer Not lieber die vergleichsweise milden Bußgelder fürs Falschparken auf überfüllten Rastplätzen in Kauf nehmen als hohe Strafen für überschrittene Lenkzeiten zu riskieren. Die Folge: Schlangen parkender Lastzüge selbst auf den Verzögerungsstreifen. Dazu Jürgen Wolz von TÜV SÜD: "Gerade nachts werden unbeleuchtete Lastzüge im Auffahrtsbereich zur Crash-Falle für pausenbedürftige Urlaubsfahrer. Deshalb unbedingt den Verzögerungsstreifen zum Abbremsen auf unter 50 Stundenkilometer nutzen."
Nicht zu schnell: Jeder kennt die Faustformel aus der Fahrschule: Bei der Abfahrt von der Autobahn beim Abbremsen unbedingt den Tacho im Blick behalten. Denn nur der zeigt dann zuverlässig, wann die angebrachte Höchstgeschwindigkeit von 50 Sachen erreicht ist. Die Augen haben sich an Geschwindigkeiten über 100 Stundenkilometer gewöhnt und sind deshalb ein schlechtes Messinstrument. Für die Einfahrt auf einen Rastplatz die Tachonadel auf 30 bis 40 senken. Hier herrscht höchste Gefahr durch Fußgänger und rangierende Lkw und Pkw. Höchstens 30 Kilometer pro Stunde auf den Auf- und Abfahrten und Schrittgeschwindigkeit im Zentralbereich mit Gasthaus und Spielplatz sind angemessen. Übrigens gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahn-Raststätten. Auf den meisten Anlagen regeln Schilder die Geschwindigkeit.
Nicht zu dunkel: Vor allem in der Nacht die Geschwindigkeit nochmal anpassen. Gerade dann stehen die Brummis Schlange und das oft schon auf den Auffahrten. Wolz: "Zwar müssen neue Lkw-Typen inzwischen mit Kontur-Markierungen für bessere Sichtbarkeit sorgen. Autofahrer, die zu schnell auf die Raststätte abbiegen, bekommen die reflektierenden Streifen oftmals aber erst dann in den Lichtkegel, wenn's zu spät ist."
Nicht abgelenkt: Endlich Pause, bloß nichts vergessen, schnell noch tanken, die Kinder ein letztes Mal beruhigen. Steht die Pause nach längerer Wartezeit kurz bevor, ist die Aufregung meist groß. Fahrer dürfen sich davon jedoch gerade auf Raststätten und besonders zur Urlaubszeit nicht ablenken lassen: Denn die Stationen sind meistens überfüllt, zwischen ankommenden und abfahrenden Wagen laufen Fußgänger - Zebrastreifen und Wege sind oft Mangelware, dicht an dicht stehende Lkw behindern die Sicht. Hier ist also besondere Aufmerksamkeit gefragt. Tipp vom TÜV SÜD-Experten: "Rastplätze erfordern vor allem in der Ferienzeit die gleiche Aufmerksamkeit wie verkehrsberuhigte Bereiche. Also: Schritttempo fahren, auf Fußgänger und vor allem Kinder achten. Erst wenn der Wagen steht, geht die Pause los."
Nicht falsch parken: Ist die Rastanlage richtig voll, stehen oft keine Parkplätze für Pkw mehr zur Verfügung. Dann weichen Autofahrer gerne auf freistehende Flächen für Busse und Lkw aus - ganz Unverfrorene nehmen den Parkplatz für Schwerbehinderte. Mit dem Auto zwischen Lkw und Bussen zu parken ist jedoch gefährlich, weil die Sicht versperrt ist. Außerdem rechnen die Lenker der tonnenschweren Lastzüge auf den eigens für sie ausgewiesenen Flächen nicht unbedingt mit Kleinfahrzeugen - das erhöht das Unfallrisiko. Für Falschparker auf Behinderten-Parkplätzen kommt jeder Tipp zu spät.
Nicht ohne Begleitung: Kinder müssen auf Rastanlagen zu jeder Zeit an die Hand genommen werden. Kinderwagen oder Kindersitze niemals im Fahrbahnbereich abstellen. Gerade in der unübersichtlichen Verkehrssituation werden Buggy und Co. schnell übersehen. Dazu Wolz: "Auch neben, hinter oder vor dem Wagen hat die Babyschale nichts zu suchen, selbst für Sekunden nicht. Ausparkende Fahrzeuge, rangierende Busse und Lkw können die Kleinsten dort nicht sehen und schnell überrollen. Das haben tragische Unfälle immer wieder gezeigt."
Nicht zuletzt: Alle Verhaltensweisen gelten auch für die Weiterfahrt. Dabei vor allem verinnerlichen, dass es auf der Raststätte kein Zurück gibt. Alle Fahrbahnen sind in der Regel Teil der Autobahnen, daher ist das Wenden oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer also etwas vergessen hat, darf erst an der nächsten Ausfahrt umdrehen.
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