Es sind zum einen Vorgaben der Europäischen Union, die im neuen Jahr für deutsche Autofahrer Veränderungen bringen. Dazu gehört der neue Führerschein. Aber natürlich haben auch nationale Entwicklungen ihre Auswirkungen. "Ein kleines Beispiel sind die seltenen, speziellen Versicherungstarife für Frauen", sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. "Die Bevorzugung oder Benachteiligung eines Geschlechts ist ab dem Jahreswechsel bei keiner Versicherung mehr zulässig." Bedeutendere Änderungen gibt es auf anderen Gebieten.
Führerschein: Vom 19. Januar an gibt es neue Plastikkarten als Nachweis der Fahrerlaubnis. Sie sind ab dann nur noch 15 Jahre gültig. "Ganz wichtig: Das gilt nur für das Dokument selbst", sagt der Experte von TÜV SÜD. "Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig." Nach Ablauf der Frist müsse lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Gesundheitschecks sind nicht vorgesehen. Bisherige Führerscheine gelten übrigens noch bis 2032 unbefristet weiter.
Zweiräder und Kraftfahrzeug-Kombinationen: Veränderungen stehen bei der Fahrerlaubnis für Motorräder und bei Kombinationen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern an. Die wichtigsten Neuerungen für Biker auf einen Blick: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde für den 16 und 17 Jahre alten Biker-Nachwuchs (Führerscheinklasse A1) wird ersatzlos gestrichen; die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 Kubikzentimetern gilt weiter. Dabei darf das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überschritten werden. Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen dagegen Motorradfahrer ab 18 Jahren: anstatt 25 dann 35 kW in der Klasse A2 (Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg).
Für den Klassenaufstieg gilt: Jeweils nach zwei Jahren mit praktischer Prüfung. Selbst beim Aufstieg in den unbegrenzten Fahrspaß der Klasse A. Führerschein-Neulinge erkundigen sich zusätzlich am besten bei ihrer Fahrschule oder der zuständigen Behörde. Wer schon im Besitz der Fahrerlaubnis ist, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung und darf mindestens all das fahren, was bisher von der Genehmigung gedeckt war.
Parken: Gerade in Großstädten ist das Parken in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Nun sollen auch die Verwarnungsgelder bei Falschparken drastisch steigen. Für manche Fälle ist zum 1. April eine Verdoppelung geplant. Die Erhöhung muss allerdings noch parlamentarische Hürden nehmen.
Punkte: Ähnlich sieht es mit einem Plan des Bundesverkehrsministers aus. Der möchte noch 2013 das Flensburger Punktesystem reformieren. Das letzte Wort hat jedoch der Bundestag. Einen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht.
Umweltzonen: Kaum eine Großstadt verzichtet noch auf die Umweltzone. 2013 kommen neue hinzu: Um das schwäbische Ludwigsburg entsteht ein weiteres zusammenhängendes "Sperrgebiet". Ohne Plakette rollt 2013 auch kein Auto mehr in Mainz und Wiesbaden. Städte in Baden-Württemberg sperren zudem im neuen Jahr alle Autobesitzer aus, deren Fahrzeug keine grüne Plakette hat. "Insgesamt erhöht sich die Zahl der Umweltzonen von derzeit 43 auf 50, die der Städte und Gemeinden mit Fahrverboten für Gelb oder Rot steigt von 59 auf 71", sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD.
Sparen: Gar keine Probleme mit Umweltzonen haben Elektrofahrzeuge. Wer ein solches bereits besitzt oder bald kauft, hat Vorteile bei der Steuer. "Bei Anschaffung eines Nullemissionsfahrzeuges bis Ende 2015 gibt es für zehn Jahre eine Befreiung von der Kfz-Steuer. Die Regelung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden", sagt Lang. Bisher dauerte die Steuerbefreiung nur fünf Jahre. Dagegen sinkt die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel. 2013 beträgt sie nur noch 260 statt 330 Euro.
Spritpreise: Das Bundeskartellamt will im neuen Jahr die von der Regierung beschlossene Markttransparenzstelle einrichten. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.
Ausland: Einige Länder erhöhen die Maut. Dazu gehört Österreich, wo die Zehn-Tages-Vignette um 30 Cent auf 8,30 Euro steigt. Dort sind auch höhere Bußgelder in der Diskussion.
Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de