In vielen Ländern der Europäischen Union fallen Luftfahrzeuge unabhängig von ihrem Gewicht und ihrer Nutzung unter das Luftfahrtrecht, in Deutschland ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) anzuwenden. Nach der derzeitigen Auslegung der LuftVO werden elektrisch angetriebene (Multikopter-) Drohnen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 5 Kilogramm wie Modellflugzeuge eingestuft, wenn sie ausschließlich für Sport- oder Freizeitaktivitäten genutzt werden. Damit gibt es für solche Drohnen zurzeit keine spezifischen „technischen“ Anforderungen und es ist auch keine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Behörden in den Bundesländern erforderlich. Allerdings gelten auch für diese Geräte strenge Nutzungsregeln wie eine maximale Flughöhe von 100 Metern, ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen, der Betrieb in Sichtweite der steuernden Person oder der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Von den Regelungen der LuftVO sind nur (Kinder-)Spielzeuge – ganz kleine und einfache Helikopter bzw. Multikopter-Drohnen ohne Kamera – ausgenommen. Sie fallen unter die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EC.
Erstes Prüfprogramm für Drohnen
TÜV SÜD hat nun ein erstes Prüfprogramm für Drohnen entwickelt, in dem alle Aspekte der elektrischen und mechanischen Sicherheit sowie regulatorische Anforderungen der spezifischen Zielmärkte abgeprüft werden. Dabei werden die Anforderungen von rund 20 Normen und Regularien zusammengefasst. Geprüft werden können Drohnen, die sowohl als Spielzeug als auch als Hobbyflieger gelten und weniger als 5 Kilogramm wiegen. Asli Solmaz-Kaiser, Leiterin des Bereichs Elektronik bei der TÜV SÜD Product Service, erläutert: „Gerade bei innovativen Produkten ist es wichtig, sichere Produkte auf den Markt zu bringen, um ein nachhaltiges Wachstum der Industrie zu ermöglichen. TÜV SÜD unterstützt Hersteller und Betreiber dieser Produkte bei dieser Herausforderung mit seinem umfassenden Wissen über Technik und internationale Regularien. Dabei haben wir nicht nur den Stand der Technik im Blick, sondern auch kommende Verordnungen.“
Technische und mechanische Sicherheit
TÜV SÜD prüft Drohnen konkret unter anderem hinsichtlich mechanischer und elektrischer Sicherheit samt Batteriesicherheit, Elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV), Funkstörungen und gefährlicher Substanzen. Hinsichtlich der mechanischen Verletzungsgefahren fordern die Prüfer konstruktive Maßnahmen, insbesondere zum Schutz gegen kritische Augenverletzungen durch den Rotor und oder den Aufprall mit hoher Energie auf Personen. Der Hersteller muss angemessene Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit zur Schwere der Verletzung vorsehen. Hier reicht die Palette von einfachen mechanischen Lösungen wie z.B. einem stabilen Schutzring am Rotor, bis hin zu Hightech-Lösungen als elektronischen Kollisionsschutz. Natürlich sind auch die ungünstigsten „worst-case“ Bedingungen wie schwacher Akku und Unterbrechung der Funkverbindung dabei zu berücksichtigen. Auch die Bedienungsanleitung ist wichtiger Bestandteil der Prüfung, da hier wertvolle Hinweise zur richtigen Benutzung der Flugkörper gegeben werden.
Für zusätzliche Informationen können die Hersteller und die Betreiber der Produkte ein TÜV SÜD Whitepaper (in englischer Sprache) hier downloaden (http://www.tuv-sud.com/whitepaper-uas) oder für die kommenden Webinare registrieren (http://www.tuv-sud.com/webinar-uas).
Weitere Informationen zu Konsumprodukten gibt es unter www.tuev-sued.de/ps.