In Japan werden Sicherheitsdatenblätter (SDB) auf Grundlage von drei Gesetzen erstellt: dem Gesetz über industrielle Sicherheit und Gesundheit (Industrial Safety and Health Act, ISHA), dem Gesetz über die Freisetzungsmengen bestimmter chemischer Stoffe in der Umwelt (Pollutant Release and Transfer Register, PRTR Act) und dem Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe (Poisonous and Deleterious Substances Control Law, PDSCL).
Im Jahr 2021 wurde dem Inventar von ISHA und das PRTR eine große Anzahl von Stoffen hinzugefügt, für die SDBs erstellt werden müssen. "Diese Anforderung betrifft die bezeichneten chemischen Stoffe selbst sowie alle Gemische, die solche Stoffe enthalten", erklärt Rupert Scherer von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Das ist unabhängig davon, ob die Stoffe und Gemische in Japan hergestellt oder nach Japan importiert werden." Sicherheitsdatenblätter müssen nach Aussage von Rupert Scherer in Übereinstimmung mit den japanischen Industrienormen JIS Z 7252:2019 und JIS Z 7253:2019 und in japanischer Sprache erstellt werden.
Obwohl die Erstellung und Übermittlung der japanischen SDBs für die neuen 234 Stoffe erst ab dem 1. April 2024 (ISHA) bzw. ab dem 1. April 2023 (PRTR) verpflichtend ist, empfiehlt das Ministry of Economy, Trade and Industry mit Blick auf die Lieferkettensicherheit in Japan ein frühzeitiges Handeln. Unternehmen, die chemische Produkte nach Japan exportieren, müssen zunächst prüfen und bestätigen, ob die aufgeführten chemischen Stoffe enthalten sind oder nicht.
Die Zahl, der im Rahmen von ISHA aufgeführten Stoffe, soll jedes Jahr erhöht werden, so dass bis 2023 insgesamt etwa 1.800 Stoffe hinzukommen werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter https://www.tuvsud.com/....