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Abwrackprämie: vor Verschrottung Gutachten einholen

TÜV SÜD: Wer von Abwrackprämie profitieren will, muss rechnen

(lifePR) (München, )
2500 Euro gibt der Steuerzahler dazu, wenn man sich ein neues Auto kauft und dafür das alte verschrotten lässt. Die Umweltprämie ist Teil des Konjunkturpakets 2, das die Bundesregierung in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Ziel: die gebeutelte Autoindustrie stärken und alte Autos aus Sicherheits- und Umweltgründen aus dem Verkehr ziehen. Wem aber bringt die Prämie wirklich etwas? Die Experten von TÜV SÜD geben Tipps und raten: vor der Verschrottung erst einmal ein TÜV SÜD-Wertgutachten einholen.

Viele Hürden: Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, muss das alte Auto mindestens neun Jahre alt sein und man muss sich einen Neu- oder Jahreswagen kaufen oder leasen. Für die Altersbestimmung gibt es einen Stichtag: Am 14. Januar 2009 muss der Alte mindestens neun Jahre alt gewesen sein, das heißt Erstzulassung spätestens bis 14. Januar 2000. Weitere Forderung: Das Auto muss zuvor wenigstens ein Jahr lang auf den Halter zugelassen sein. Damit will der Gesetzgeber den drohenden Altmetallhandel unterbinden. Schnell ein altes Auto kaufen, um die Prämie zu kassieren - ist damit ausgeschlossen. Bedingungen für den Neuen: Er soll in der Zeit vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 angeschafft werden und minimal die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Besonderheit für Jahreswagen: Sie dürfen vorher längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller oder dessen Werksangehörigen zugelassen gewesen sein. Neu hinzugekommen: Seit dieser Woche gilt das auch für Fahrzeuge von Autovermietungen.

Knappe Rechnung: Für wen rechnet sich die Umweltprämie? Grundsätzlich erst einmal für alle Altfahrzeuge - mindestens neun Jahre alt, deren Wert unterhalb 2500 Euro liegt. Aber Vorsicht: Neun Jahre alte Mittel- oder Oberklassewagen haben einen durchschnittlich einen Restwert von mindestens 4000 Euro - bringen beim Verkauf also viel mehr ein als die Prämie. Bevor das Auto Richtung Schrottplatz gesteuert wird, sollte man sich unbedingt erkundigen, ob das Fahrzeug Potenzial zum Oldtimer hat.

Gefragt sind derzeit auch Youngtimer, also Fahrzeuge, die auf dem Weg zum Oldtimer sind. Für diese werden oftmals Preise über dem Restwert bezahlt. Weniger als 2500 Euro bekommt man hingegen nur für Kleinwagen. Für solche Autos raten die TÜV SÜD-Gebrauchtwagenexperten: Ein Wertgutachten kann den exakten Marktwert bestimmen. Die Fachleute an den TÜV SÜD Service-Centern stehen außerdem zur Beratung bereit, wenn man sich für den Neuwagenkauf entscheidet. Vorteile beim Neuen sind auf jeden Fall: lange keine Reparaturen, bessere Sicherheitsausstattung und Umweltfreundlichkeit. Wählt man ein Auto mit Schadstoffnorm Euro 5 oder Euro 6, streicht man zusätzlich noch eine Steuerbefreiung ein: 2009 und 2010 muss für so erworbene Autos dem Fiskus nichts bezahlt werden. Achtung: Geht die Rechnung nur knapp zugunsten der Umweltprämie aus, sollte man auch den Wertverlust eines Neuwagens mit einkalkulieren. Der kann gerade im ersten Jahr je nach Fahrzeug bei mehr als 20 Prozent liegen. In den Folgejahren liegt der Verlust bei durchschnittlich drei Prozent. Wer sich also für 15.000 Euro einen neuen Kleinwagen kauft, verliert im ersten Jahr mehr Geld als er durch die Prämie eingenommen hat.

Beinahe neu: Um dem Wertverlust entgegenzuwirken, ist der Kauf eines Jahreswagens überlegenswert. Damit umgeht man den drastischen Wertverlust im ersten Jahr und fährt mit der Umweltprämie wieder eher in die Gewinnzone. Noch positiver fällt die Rechnung für den aus, der sich einen Vorführwagen zulegt. Händler halten dafür besondere Rabatte bereit.

Ohne Bürokratie gibt's die Abwrackprämie nicht. Seit der vergangenen Woche hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, auf seiner Internetseite www.bafa.de ein Antragsformular zum Download bereit. Beigefügt werden müssen: Verschrottungsnachweis, die Abmeldebestätigung sowie Zulassungsbescheinigung, Rechnungskopie oder Leasingvertrag für den Neuen. Einfacher geht es, wenn man die Formalitäten vom Händler machen lässt. Der reduziert dazu den Kaufpreis um 2500 Euro und streicht die Prämie später selbst ein. Verhandlungstipp: Die Umweltprämie sollte nicht sofort beim Feilschen miteinbezogen werden. "Auf jeden Fall sollte man erst einmal so tun, als ob man normal verhandelt", rät Philip Puls, TÜV SÜD Service-Center-Leiter in Garching. Stehen Rabatte erst einmal fest, kann der Händler sie aufgrund der staatlichen Hilfe schwer wieder zurücknehmen.

Wenig Zeit: Wer sich dazu entschließt, die Umweltprämie in Anspruch zu nehmen, sollte sich schnell entscheiden. Die Bundesregierung hat den Abwracktopf nämlich mit einem Deckel versehen. Bei 1,5 Milliarden Euro ist Schluss. Rein rechnerisch können 600.000 Autos mit Bonus verschrottet werden. Beim momentanen Run auf die Autohäuser kann der Topf schnell leer sein.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de
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