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TÜV SÜD Rail kooperiert mit Korea Railroad Research Institute

(lifePR) (München/Seoul, )
TÜV SÜD Rail und das Korea Railroad Research Institute (KRRI) haben jetzt eine weitreichende Kooperationsvereinbarung für die Bereiche technische Entwicklungen, Zukunftstechnologien und Zugsicherheit geschlossen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde Anfang Oktober in München von Klaus Bosch, Geschäftsführer TÜV SÜD Rail, Jean-Paul van Hengstum, Geschäftsführer TÜV SÜD Korea und dem Präsidenten des KRRI, Dr. Sung-Kyou Choi, unterzeichnet.

"Die Kooperationsvereinbarung markiert für TÜV SÜD Rail einen wichtigen Meilenstein beim Ausbau seiner Aktivitäten in Fernost", unterstreicht TÜV SÜD Rail-Geschäftsführer Klaus Bosch. TÜV SÜD Rail begleitet seit Beginn im Jahr 2003 die Hochgeschwindigkeitsbahn in Taiwan in sicherheitsrelevanten Fragestellungen - angefangen bei Schienenfahrzeugen bis zur Signaltechnik. Aktuell prüft die TÜV SÜD-Tochter signaltechnische Einrichtungen für koreanische und japanische Hersteller.

Bereits seit einigen Jahren unterhält TÜV SÜD über seine Tochtergesellschaft in Korea wirtschaftliche Beziehungen zum Korea Railroad Research Institute, einer staatlich geförderten Einrichtung zur Forschung und Entwicklung neuer Bahn- und Sicherheitstechnologien für Nahverkehrs- bis hin zu Hochgeschwindigkeitssystemen. Dabei arbeitet das KRRI eng mit der Industrie zusammen. Die Stärkung und Förderung der technischen Zusammenarbeit in diesen Feldern spielt, bestätigt Klaus Bosch, "eine zentrale Rolle der künftigen Kooperation. Höchstes Interesse besteht seitens unserer asiatischen Partner darin, die europäischen Sicherheitsprozesse zu adaptieren. Dieses Wissen können wir als TÜV SÜD Rail vermitteln." Konkret aufgeführt als gemeinsame Entwicklungsziele sind in der Vereinbarung mit dem KRRI, unter anderem die Arbeitsfelder Bahnsicherheit und Unfallvermeidung, Infrastrukturplanung, Brennstoffzellentechnologie, führerlose Zugsysteme und Bewertung bestehender Bahn-Strukturen.

Die Kooperationsvereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren angelegt, verlängert sich aber automatisch, wenn nicht einer der Partner kündigt.
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