Die emissionshandelspflichtigen Anlagen sind für knapp die Hälfte der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Das nationale Budget des Emissionshandelssektors für die Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde gegenüber der Handelsperiode 2005 bis 2007 deutlich gekürzt und beträgt jährlich 451 Millionen Emissionsberechtigungen. Diese gab die DEHSt zu gut 90 Prozent unentgeltlich an die Unternehmen aus. Die Zahl der ausgegebenen Zertifikate ist damit erstmals geringer als die Emissionen der Anlagen. Vor allem Betreiber energiewirtschaftlicher Anlagen müssen zusätzliche Emissionsberechtigungen zum Ausgleich ihrer CO2-Emissionen einsetzen: Sie können Zertifikate am europäischen Markt kaufen, Emissionsminderungszertifikate aus den projektbasierten Kyoto-Mechanism Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) einsetzen oder auf die bereits für 2009 ausgegebenen Zertifikate vorgreifen. "Nachdem es in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 zu viele Zertifikate am Markt gab, steigt nun der Anreiz für technische Minderungsmaßnahmen, um anlagenspezifisch CO2 einzusparen", sagt Nantke.
Insgesamt sind Betreiber von 1659 Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie in Deutschland verpflichtet, die Emissionen jährlich zu melden und Emissionsberechtigungen dafür abzugeben. Bis zum 30. April 2009 haben die Betreiber nun Zeit, die entsprechende Menge an Berechtigungen für die Emissionen ihrer Anlagen auszugleichen.
Die Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen für 2008 liegen dem UBA nahezu vollständig vor. Das Amt hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen.
Detaillierte Auswertungen zu den Kohlendioxid-Emissionen des Emissionshandelssektors stehen in Kürze im Internet bereit: www.dehst.de