Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspricht diese Stromeinsparung etwa 2,4 Mio. t CO2/a. Das UBA bewertet die EU-Verordnung zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Umwälzpumpen als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wird einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Von diesen Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1.1.2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen installierte ("externe") Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1.8.2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind so anspruchsvoll, dass bei Heizungsumwälzpumpen ein Technologiesprung stattfinden wird: besonders effiziente Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren - EC-Motoren) und Drehzahlregelung, d.h. die selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme, werden damit zum Standard und ermöglichen große Stromeinsparungen.
Weil diese besonders effizienten Umwälzpumpen (Kriterium ist der "Energy-Efficiency- Index" EEI) nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1.1.2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme vermeidet, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer einer heute gekauften Heizung bis etwa 2025 oder 2030 reicht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute beim Kauf von Heizungen und Solaranlagen besonders auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor achten.
Der Umstieg von einer konventionellen, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor wird einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten - das entspricht durchschnittlich etwa 75 Prozent niedrigeren Betriebskosten. Über die Einsparungen an Stromkosten amortisieren sich hocheffiziente Umwälzpumpen in kurzer Zeit, trotz des höheren Kaufpreises. Werden besonders effiziente Umwälzpumpen eingesetzt, ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sinnvoll. Der ermöglicht noch weitere Einsparungen an Brennstoffen, Energiekosten und zusätzliche Emissionsminderungen.
Wird bei einem Wärmeerzeuger mit integrierter Umwälzpumpe die alte, ungeregelte Pumpe gegen eine hocheffiziente Umwälzpumpe getauscht, verliert der Wärmeerzeuger in der Regel die Sicherheitszulassung. Für etwaige Schäden müsste der Handwerker haften. Die Hersteller von Wärmeerzeugern, Hersteller von Umwälzpumpen und das Fachhandwerk sollten daher zusammen in den nächsten Jahren günstige Standardlösungen entwickeln, die einen sicheren und Strom sparenden Heizbetrieb gewährleisten und gleichzeitig für das Fachhandwerk kein potenzielles Haftungsrisiko darstellen.
Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Weitere Informationen:
- zur EU-Regelung für Umwälzpumpen in einem Hintergrundpapier: http://www.umweltbundesamt.de/...,
- über sparsame Umwälzpumpen bei der Kampagne Sparpumpe.de http://www.sparpumpe.de/ und im Pumpencheck https://ratgeber.co2online.de/... von co2online
- zu den Rechtsgrundlagen: Ökodesign-Richtlinie (Umweltbundesamt)http://www.umweltbundesamt.de/... ; Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (Bundesanstalt für Materialprüfung und -Forschung)http://www.ebpg.bam.de/de/ ; EuP-Netzwerk http://www.eup-network.de/...