Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, sich bei Renovierungsarbeiten am "Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden" zu orientieren. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA hat diese Publikation 2009 umfassend überarbeitet. Der Leitfaden gibt Tipps, wie die Schulen umweltfreundlich und gesundheitsbewusst saniert und dabei wirtschaftlich aufgewertet werden können. Er erleichtert es den Verantwortlichen - sowohl den Baubetrieben als auch den Schulleitern - dauerhaft gutes Raumklima zu schaffen. Voraussetzung sind eine fachliche Bauausführung - auch unter Beachtung möglicher Schadstoffe in der vorhandenen Bausubstanz - sowie der Einsatz geeigneter Materialien und Produkte.
Für gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte ist das Umweltzeichen Blauer Engel ein zuverlässiger Wegweiser. Der Blaue Engel wurde beispielsweise für folgende Produkte vergeben: Parkett-, Laminat- und Linoleumböden, elastische Fußbodenbeläge, Fugendichtstoffe, Klebstoffe für Böden, Schall- und Wärmedämm-Material, Holzwerkstoffe, Raufaser, Lacke und Wandfarben. Der Einsatz dieser Produkte muss jedoch auch aufeinander abgestimmt sein. Die Baubetriebe sollten darauf achten, dass zum Beispiel Kleber und Bodenbelag keine reaktionsbedingten Ausgasungen verursachen.
Renovieren mit emissionsarmen Produkten ist eine wichtige Voraussetzung für gesunde Luft in Klassenzimmern - auch, wenn diese Produktgruppen in der Anschaffung zunächst etwas teurer sind. Ein nachträgliches Beseitigen von Renovierungs- oder Modernisierungsmängeln verursacht höhere Kosten, so die Erfahrungen in betroffenen Schulen.
Treten nach der Renovierung bei den Schülern Kopfschmerzen, müde Augen und Konzentrationsschwäche auf, wirkt dies dem angestrebten Lernerfolg entgegen und verursacht auch Kosten an anderer Stelle, etwa zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Einbeziehung von Umweltkriterien in die öffentliche Auftragsvergabe ist mittlerweile zweifelsfrei zulässig. Diese veränderte Rechtslage ist allerdings vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beschaffungsstellen und den Gemeinden noch nicht bekannt.