Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor
- den Stickstoffsaldo zu beschränken,
- der Tierbesatzdichte Schranken zu setzen,
- Dauergrünland zu erhalten,
- den maximalen Anteil einer Fruchtart auf Ackerstandorten zu begrenzen und
- ökologische Vorrangflächen, also Flächen mit Vorfahrt für wildlebende Tiere und Pflanzen, bereitzustellen.
Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden.
Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen.
Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von Eutrophierung und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit.
Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: "Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.", so Flasbarth.
Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt:
Die KLU berät als neunköpfiges Team unabhängiger Expertinnen und Experten das UBA. Vorsitzender der KLU ist Lutz Ribbe, Direktor der Naturschutzpolitischen Abteilung von EURONATUR. Die Geschäftsstelle der KLU ist am UBA im Fachgebiet II 2.8 "Bodennutzung und -bewirtschaftung, Landwirtschaft" angesiedelt. Kontakt: Dr. Dietrich Schulz Telefon: 0340 2103-2885, E-Mail: dietrich.schulz@uba.de und Dr. Knut Ehlers, Telefon: 0340 2103-3356, E-Mail: knut.ehlers@uba.de.
Mehr Infos zur KLU unter: http://www.umweltbundesamt.de/...
Die aktuelle Stellungnahme der KLU "Für eine ökologische erste und eine effiziente zweite Säule" steht unter: http://www.uba.de/...