Das Kyoto-Protokoll bietet den Industriestaaten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, die eingegangenen Verpflichtungen auch mit den so genannten flexiblen Instrumenten zu erfüllen. Indem die Kyoto-Vertragsstaaten kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung im Ausland nutzen, können sie ihre vorgesehenen nationalen Ziele künftig einfacher erreichen. Bevor die Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifizierten, solche Formen der Emissionsminderung jedoch nutzen können, müssen sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das Land hat qualitativ hochwertige Inventare für die Emissionen der Treibhausgase bereitzustellen. Dies sichert das Umweltbundesamt (UBA) als Koordinationsstelle in Deutschland. Für die Berechnung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Inventare muss der Sachverstand des jeweiligen Landes im Rahmen eines Nationalen Systems der Emissionsberichterstattung zusammengeführt werden. Für die Abwicklung und Kontrolle der Mechanismen sind Nationale Register aufzubauen. Eine internationale Expertengruppe bestätigte, dass Deutschland die Zulassungsanforderungen rundum erfüllt und damit künftig an den flexiblen Mechanismen teilnehmen kann.
Zu den ökonomisch flexiblen Instrumenten, die der Minderung der Treibhausgasemissionen dienen, zählen der Emissionshandel und zwei Formen zwischenstaatlicher Projekte: Beim Joint Implementation (JI) arbeiten zwei industrialisierte Länder an gemeinsamen Klimaschutzprojekten. Bei dem Clean Development Mechanism (CDM) kooperieren ein Entwicklungs- oder Schwellenland mit einem der industrialisierten Länder. Mit diesen Instrumenten lassen sich Emissionsminderungen dort realisieren, wo das günstigste Verhältnis zwischen Verminderung der Treibhausgasemissionen und den erforderlichen Minderungskosten besteht.
Ein wichtiger Bestandteil der Untersuchung war die Regelung der Zuständigkeiten und der institutionellen Zusammenarbeit, die für die Bereitstellung der benötigten Basisdaten und somit für die Berechnung und die Berichterstattung der Emissionen notwendig sind. In diese Arbeit sollen laut Artikel 5.1 des Kyoto-Protokolls nationale Sach- und Fachkenntnisse einfließen, um qualitativ hochwertige Inventare erstellen zu können. Das danach zu bildende Nationale System koordiniert in Deutschland das Umweltbundesamt. Es schließt neben zahlreichen Institutionen des Bundes – wie das Statistische Bundesamt oder die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft – auch Industrieverbände und teilweise Einzelunternehmen ein.
Von großer Bedeutung ist auch das Register für Überwachung und Monitoring, das für den Vollzug der projektbezogenen Mechanismen erforderlich ist. Dieses führt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Die Überprüfung durch die internationale Expertengruppe ergab, dass ein fehlerfreier Betrieb des Registers gewährleistet ist.
Einen dritten Prüfschwerpunkt bildeten die Qualität, Vollständigkeit und Genauigkeit der ermittelten vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen für die Jahre seit 1990. Die jetzt geprüften Daten des Basisjahres des Kyoto-Protokolls dienen zukünftig als Bezugsdaten für die Bewertung der Entwicklung der Treibhausgasemissionen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Deutschland bis 2012 seiner Kyoto-Verpflichtung zur Emissionsminderung um 21 Prozent nachkommt. Die Fachleute bestätigten, dass die ermittelten Emissionsinventare sehr differenziert und qualitativ hochwertig sind.