Die Diskussion wird auf der Seite der Datenschutzbehörden vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) koordiniert, das den Vorsitz in der „AG Versicherungswirtschaft“ des Düsseldorfer Kreises innehat. Das System HIS wurde von den Datenschützern als erstes zu einem Schwerpunkt gemacht, weil sich hierum besonders viele Mythen und Verunsicherungen auf Versichertenseite ranken: Im Zusammenhang mit der Prüfung von Versicherungsanträgen und Versicherungsfällen können Informationen an das HIS gemeldet werden, um unter bestimmten Voraussetzungen Erkenntnisse zwischen Versicherungsunternehmen auszutauschen. Diese Erkenntnisse können dazu führen, dass es bei Anträgen zu Risikozuschlägen oder im Extremfall zur Ablehnung und bei Schadensregulierungen zu Nachfragen kommt. Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: „Die Versicherungsnehmer haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was hinter den Türen der Versicherungsunternehmen mit ihren Daten passiert. Daher veröffentlichen wir die Verfahrensbeschreibung zu HIS, die es einem Versicherten oder einem Antragsteller ermöglichen soll abzuschätzen, welche Daten bei welchem Unternehmen über ihn vorhanden sind. Um letzte Sicherheit zu erhalten, muss sich die betroffene Person mit einem Auskunftsersuchen an die jeweiligen Unternehmen wenden.“
GDV und Datenschützer sind sich darüber einig, dass das Hinweis- und Informationssystem HIS den Anforderungen an ein modernes datenschutzgerechtes Verfahren genügen muss. Entsprechend sind beide Seiten in einen intensiven Dialog getreten, um etwaigen Änderungsbedarf zu beraten und Änderungsmöglichkeiten zu realisieren.
Die ausführliche Verfahrensbeschreibung kann im Internet abgerufen werden unter https://www.datenschutzzentrum.de/... sowie unter www.gdv.de.