Seit Juni 2010 sind die Geldinstitute gesetzlich verpflichtet ihre Kunden nicht nur über Zinsänderungen zu unterrichten, sondern ihre Dispozinsen ebenso an einen Referenzzins zu koppeln, um willkürliche Zinserhöhungen zu unterbinden. Die Gewinnspanne zwischen Dispo- und Refinanzierungszins ist jedoch weiterhin nicht durch ein Gesetz abgedeckt. Was dazu führt, dass Banken ihre unverhältnismäßig hohen Überziehungszinsen für diese Kredite ( http://www.geld.de/... ) beibehalten können. Bei dem derzeitigen Zinsniveau sind laut Experten Dispozinsen über zehn Prozent unangebracht. Dennoch verlangen viele Banken deutlich mehr Gebühren bei der Kontoüberziehung. Der Durchschnitt liegt dabei zurzeit bei ungefähr 11 Prozent. Spitzenreiter ist die Verbands-Sparkasse Wesel mit 15 Prozent. Zwar senkte etwa jedes vierte Geldinstitut seine Zinsen auf Grund der kontinuierlichen Beanstandungen, dennoch beschränkten sich diese Zinsminderungen durchschnittlich meist auf weniger als einen Prozentpunkt. Bis der Gesetzgeber dieser für Banken lukrativen Einnahmequelle auf Kosten der Kunden Schranken setzt, werden sich die Geldinstitute bei den Dispozinsen weiterhin eine goldene Nase verdienen.
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