Einige Anbieter, bei denen Nutzer eine kostenlose E-Mail-Adresse (http://www.webmail.de/...) erhalten, bieten auch das De-Mail-Verfahren an. Dieser Dienst soll in Zukunft dafür sorgen, dass auch E-Mails als Geschäftsbriefe zuverlässigen und rechtsverbindlichen Charakter haben. Damit wäre für die elektronischen Schreiben die gleiche Rechtssicherheit gegeben wie bislang nur für den klassischen Geschäftsbrief auf Papier. Damit eine E-Mail als Geschäftsbrief gilt, sind Angaben wie die Rechtsform und gegebenenfalls die Firma des Absenders, der Sitz und der Name des Unternehmens beziehungsweise des Geschäftsführers sowie gegebenenfalls die Handelsregisternummer und das Registergericht erforderlich.
Das neue De-Mail-Verfahren soll vor allem für eine sichere Zustellung der elektronischen Nachrichten sorgen. Damit könnten in Zukunft auch Schreiben an Behörden oder vertrauliche Daten sicher per E-Mail zugestellt werden. De-Mail-Adressen können sich Nutzer bei der Deutschen Telekom und Internetportalen wie zum Beispiel GMX oder Web.de reservieren. Die Deutsche Post bietet mit dem E-Postbrief bislang einen eigenen Service an.
Weitere Informationen: http://www.webmail.de/...