Wohneigentum hat seine Vorteile: Der Kaufpreis hat sich früher oder später amortisiert. Bauliche Veränderungen können ohne Rücksprache mit einem Vermieter vorgenommen werden. Nicht zuletzt nehmen Wohnungsbesitzer Einfluss auf die Gestaltung von Haus und Garten. Dennoch sollten Immobilienbesitzer in spe nicht vergessen, dass sie damit gleichzeitig eine Reihe von Verpflichtungen eingehen und Teil einer Eigentümergemeinschaft werden. Es geht eben nicht nur darum, die eigene Wohnung in Stand zu halten. Zu den umlagefähigen Betriebskosten kommen weitere Zahlungsverpflichtungen. Dazu gehören Verwaltungskosten, Haftpflichtversicherungen, Gerichtskosten sowie eine Instandhaltungsrücklage.
Zukünftige Immobilienbesitzer sollten sich im Voraus einen Überblick darüber verschaffen, welche Verpflichtungen die Eigentumswohnung (www.myimmo.de/...) mit sich bringt. Dabei hilft nicht nur das Sichten der Jahresabrechnungen der vergangenen Jahre. Protokolle der Eigentümerversammlungen geben Aufschluss über anstehende Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Unabhängig davon sollte ein Bauberater hinzugezogen werden. Er ist in der Lage, den Sanierungsbedarf einer Wohnung bzw. des gesamten Hauses einzuschätzen. Daraus ergeben sich jene Kosten, die zum Kaufpreis der Wohnung selbst hinzukommen. Gerade bei den Gemeinschaftskosten sind zwei Dinge entscheidend: In welchem Umfang bin ich daran beteiligt? Schließlich sind Eigentümer mit mehr Quadratmetern Wohnfläche stärker eingebunden. Die zweite Frage sollte lauten: Wie solvent ist die Eigentümergemeinschaft? Ein Blick auf das Gemeinschaftssparbuch sollte demnach nicht versäumt werden.
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